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Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn du also eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme absolvierst, solltest du checken, ob du Anspruch auf BAB hast!
Berufsausbildungsbeihilfe BAB ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt für:
- Auszubildende in einer beruflichen Ausbildung
- Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)
Anspruch auf BAB
Berufsausbildungsbeihilfe wird in Deutschland gezahlt, weil laut Grundgesetz Artikel 12 ein Anspruch auf Berufsfreiheit besteht:
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen
Um dieses Grundrecht auch in Anspruch nehmen zu können, brauchen Auszubildende und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Insbesondere dann, wenn sie keine oder wenig Unterstützung von ihren Eltern bekommen und während der Ausbildung nicht zu Hause wohnen können.
Der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist im Sozialgesetzbuch III niedergelegt. Die Höhe von Bedarfssätzen zum Lebensunterhalt ist laut § 65 SGB III an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gekoppelt. Steigen die Bedarfssätze für Studierende laut BAföG, steigt auch die Berufsausbildungsbeihilfe.
Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dann zunächst, ob grundsätzlich Anspruch auf BAB besteht.
Falls dies der Fall ist, ermittelt die Bundesagentur für Arbeit einen bestimmten Bedarf zum Lebensunterhalt für den Auszubildenden oder den Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Bei Teilnehmern an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beinhaltet die Berufsausbildungsbeihilfe auch die Lehrgangskosten.
Bei Azubis werden auf den Bedarf ihr eigenes und das Einkommen der Eltern angerechnet. Bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erfolgt nur Anrechnung ihres eigenen Einkommens, wenn sie in der Maßnahme etwas verdienen.
Der Auszubildende erhält dann von der Bundesagentur für Arbeit einen Bescheid, in dem steht, ob und wie viel BAB ihm zusteht.
Weitere informationen zum Antrag und Formular gibt es auf dieser Seite.