Angebote für Fachkräfte
Weiterbildung zum Azubi-Coach
Qualifizierung zum/zur Ausbildungsberater/in
Weiterbildung zum Jugend-Schulden-Coach
Weiterbildung: Schuldenprävention mit jungen Menschen
Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis
Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb
Zusätzlicher Mietzuschuss bei BAB
Mietbeihilfe
Seit kurzem gibt es eine zusätzliche Mietbeihilfe für Auszubildende und Teilnehmer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die BAB erhalten. In besonderen Fällen können sie wie ALG II Empfänger eine zusätzliche Mietbeihilfe beantragen. Ganz neu: Die Mietbeihilfe bei der ARGE können jetzt auch Azubis beantragen, bei denen Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, weil sie oder ihre Eltern zu viel verdienen! Ein Anspruch besteht, wenn:
- keine BAB gezahlt wurde oder der Mietzuschuss der BAB die tatsächlichen Mietkosten nicht deckt;
- der Auszubildende unter 25 Jahre alt ist;
- der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt;
- die Mietbeihilfe bei dem für ALG II zuständigen Amt vor dem Auszug der Auszubildenden bei den Eltern beantragt und die Erlaubnis zum Auszug erteilt wurde.
Einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis zum Auszug entsteht zum Beispiel, wenn:
- der Azubi aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr bei seinen Eltern leben kann;
- der Azubi umziehen muss, weil der Ausbildungsplatz oder die BvB-Maßnahme zu weit von zu Hause entfernt ist.
Trotzdem ist es entscheidend, dass sich der Azubi die Genehmigung zum Auszug einholt, sonst erlischt in der Regel der Anspruch.
Der extra Mietzuschuss wird außerdem nur voll gewährt, wenn die Wohnung, die der Auszubildende bezogen hat, in Größe und Preis angemessen ist. Welche Höchstmiete in einer bestimmten Kommune als angemessen gilt, kannst man unter www.arbeits-los.de nachschlagen.
Ob die Wohnung angemessen ist, wird nicht immer einfach zu entscheiden sein. Sollte die Größe oder der Preis der Wohnung nicht angemessen sein, wird die Mietbeihilfe bei Auszubildenden nur bis zur Höhe der angemessenen Kosten geleistet.
Checkliste Mietbeihilfe
Du erhältst BAB oder BAB wurde wegen zu hohem Einkommen abgelehnt.
Der Mietzuschuss der BAB deckt nicht deine Kosten für Heizung und Miete.
Du wohnst nicht mehr zu Hause.
Du hast vor deinem Auszug bei deinen Eltern bei dem für ALG II zuständigen Amt den Mietzuschuss beantragt und die Erlaubnis zum Auszug erhalten.
Deine Wohnung ist angemessen, was Größe und Preis betrifft. Ansonsten bekommst du nur den einer angemessenen Wohnung entsprechenden Mietzuschuss.