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Berechnung der BAB
Berechnung der BAB bei Azubis
Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wird vom Bedarf das anrechenbare Einkommen abgezogen. Wenn nach der Anrechnung noch ein positiver Betrag übrig bleibt, besteht ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird.
Berechnungs-Beispiel für einen Azubi
Jonas ist deutsch wohnt noch bei seinen Eltern. Er ist 17 Jahre alt. Er hat sich für eine Ausbildungsstelle zum KfZ-Mechatroniker entschieden, die 300 Kilometer vom seinem Elternhaus entfernt liegt. Der Ausbildungsvertrag wurde bereits abgeschlossen und bei der Handwerkskammer eingetragen. Für eine Einzimmerwohnung vor Ort zahlt Jonas 250 Euro im Monat. Seine Fahrtkosten betragen 70 Euro. Seine Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beträgt 400 Euro Netto. Sein Vater verdient laut Steuerbescheid 2500 Euro, seine Mutter ist Hausfrau.
Anspruch
Jonas ist deutsch und macht eine Ausbildung in einem anerkennten Ausbildungsberuf. Es ist seine erste Ausbildung. Obwohl er minderjährig ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf BAB, da die Ausbildungsstelle zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedarf von Jonas
Grundbedarf: 348 Euro
+ Miete: 149 Euro
+ Zuschlag für Miete: 75 Euro
+ Arbeitskleidung: 12 Euro
+ Fahrtkosten (Monatsmarke und 1. Heimfahrt im Monat): 70 Euro
= Gesamtbedarf: 645 Euro
Anrechnung des Einkommens des Azubis
Ausbildungsvergütung: 400 Euro
– Freibetrag, weil Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist: 58 Euro
= Anrechenbares Einkommen: 342 Euro
Anrechnung des Einkommens der Eltern
Einkommen der Eltern: 2500 Euro
– Grundfreibetrag Eltern Freibetrag: 1605 Euro
– Freibetrag, da Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig: 567 Euro
= Einkommen der Eltern abzüglich der Freibeträge: 328 Euro
– Allgemeiner Freibetrag: 50%
= Anrechenbares Einkommen der Eltern: 164 Euro
Betrag der BAB
Gesamtbedarf: 645 Euro
– Anrechnung Einkommen Azubi: 342 Euro
– Anrechnung Einkommen Eltern: 164 Euro
= Verbleibender Betrag: 139 Euro
Jonas hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, da der Endbetrag positiv ist. Die Bundesagentur für Arbeit wird ihm 139 Euro BAB im Monat zahlen. Allerdings könnte der Anspruch erlöschen, wenn Jonas ins zweite Lehrjahr kommt und mehr Ausbildungsvergütung bekommt!
Berechnung der BAB bei Teilnehmern in einer BvB
Wenn du an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst, ist die Berechnung von Berufsausbildungsbeihilfe viel einfacher. Nur, wenn du über die Maßnahme selbst ein Einkommen beziehst, wird dies angerechnet. Das Einkommen der Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Berechnungs-Beispiel für einen Teilnehmer in einer BvB
Paula nimmt an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, die laut Arbeitsagentur förderungsfähig ist. In der BvB kann Paula ihren Hauptschulabschluss nachholen und die Chancen stehen gut, dass sie es auch schafft. Paula hat Fahrkosten in Höhe von 30 Euro für eine Monatsmarke. Paula bekommt während der Maßnahme kein Geld und wohnt noch zu Hause bei ihren Eltern, über die sie auch noch sozialversichert ist. Paula ist deutsch. Somit liegen alle grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen vor.
Anspruch
Jonas ist deutscher und macht eine Ausbildung in einem anerkennten Ausbildungsberuf. Es ist seine erste Ausbildung. Obwohl er minderjährig ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf BAB, da die Ausbildungsstelle zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedarf von Paula
Grundbedarf: 216 Euro
+ Lernmittel: 9 Euro
+ Arbeitskleidung: 12 Euro
+ Fahrtkosten Monatsmarke: 30 Euro
= Gesamtbedarf: 267 Euro
Das Einkommen von Paulas Eltern wird nicht angerechnet. Sie erhält Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 263 Euro ausgezahlt. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für den Lehrgang und zahlt ggf. die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Weiterbildung zum Jugend-Schulden-Coach
Berufsausbildungsbeihilfe Rechner der Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur stellt im Internet einen BAB-Rechner zur Verfügung, in dem du online alle Angaben machen und checken kannst, ob du Anspruch auf BAB hast. Der BAB-Rechner liefert aber keine zu 100% sicheren Ergebnisse. Du solltest jedoch besonders bei knappem Ergebnis auf jeden Fall einen richtigen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur stellen.
Online Rechner der Arbeitsagentur: babrechner.arbeitsagentur.de.