Finanzierung des dualen Studiums

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Finanzierung des dualen Studiums


Ausbildungsvergütung im dualen Studium

Wenn du ein duales Studium absolvierst, das ausbildungsintegriert ist, erhältst du eine ganz normale Ausbildungsvergütung.

2013 lag die tarifliche Ausbildungsvergütung im gesamten Bundesgebiet bei 761.- Euro im Monat. In den dualen Studiengängen werden aber oft Ausbildungsberufe erlernt, in denen die Vergütung höher liegt als der Durchschnitt und oft zahlen die Unternehmen noch eine Zulage. Hier einige Beispiele:

Häufige Ausbildungsberufe bei dualen Studiengängen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften:

 

Häufige Ausbildungsberufe bei dualen Studiengängen im Fachbereich Ingenieurwesen:

 

Häufige Ausbildungsberufe bei dualen Studiengängen im Fachbereich Informatik:

Praktikumsvergütung im praxisintegriertem dualen Studium

Bei einem praxisintegrierenden Studium gibt es keine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung. In der Regel zahlen die Ausbildungsunternehmen aber trotzdem eine Vergütung.

Konkrete Beispiele:

Commerzbank:
1. Studienjahr: 940 Euro
2. Studienjahr: 1.002 Euro
3. Studienjahr: 1.064 Euro

Sparkasse Bamberg:
1. Studienjahr: 843,20 Euro
2. Studienjahr: 889,02 Euro
3. Studienjahr: 952,59 Euro

Fielmann
1. Studienjahr: 835 Euro
2. Studienjahr: 917 Euro
3. Studienjahr: 1.020 Euro
4. Studienjahr: 1.103 Euro

Vodafone
1. Studienjahr: 931,50 Euro
2. Studienjahr: 1018,50 Euro
3. Studienjahr: 1102,00 Euro

Gehalt im dualen Studium

Wer ein duales Studium berufsbegleitend oder berufsintegrierend studiert, erhält ein ganz normales Gehalt.

Sozialversicherungsbeiträge im dualen Studium

Seit dem 01.01.2012 werden alle Studenten in dualen Studiengängen sozialversicherungsrechtlich wie normale Azubis behandelt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich eine duale Ausbildung absolvieren, wie im ausbildungsintegrierten Modell oder lediglich Praktikumsphasen im Ausbildungsunternehmen ableisten, wie im praxisintegrierten Modell. Sie sind also voll sozialversicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Konkret bedeutet das:
Verdient ein Student im dualen Studium nur maximal 325 Euro im Monat, muss der Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine tragen. Verdienst du mehr als 325 Euro im Monat , musst du die Hälfte übernehmen. Du musst dabei mit ca. 20% Abzügen von deinem Bruttogehalt für Sozialversicherungsbeiträge rechnen.

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Lohnsteuer im dualen Studium

Im dualen Studium verdienst du in der Regel Geld und diese Einnahmen werden steuerrechtlich ganz normal als Einnahmen aus unselbständiger Arbeit bewertet.

Du muss auf diese Einnahmen also Lohnsteuer zahlen. Allerdings nur ab einem Einkommen von 8.354 Euro plus 1000 Euro Werbekostenpauschale (falls nicht individuell mehr Werbekosten anfallen). Ein Student im dualen Studium kann also mindestens 9.354 Euro im Jahr brutto verdienen bevor es überhaupt zu Lohnsteuerabzügen kommt. Bei Verheirateten oder Studenten mit Kindern kann der Freibetrag sogar noch höher sein.

Danach musst du Lohnsteuer zahlen, aber nur für den Betrag der darüber liegt. Der Eingangssteuersatz liegt dabei bei 14%. Verdienst du also über 779,50 Euro brutto im Monat musst du mit 20 Prozent Abzügen für Sozialabgaben rechnen und mit 15 Prozent Einkommenssteuer für den Verdienst, der über die 779,50 Euro hinaus geht.

Unterhalt im dualen Studium

Deine Eltern schulden dir Unterhalt, auch während der beruflichen Ausbildung oder des Studiums. Hier findest du mehr zum Thema Unterhalt im Studium.

Kindergeld im dualen Studium

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du Kindergeld erhalten. Das Kindegeld soll die Ausbildung mitfinanzieren und muss dir von deinen Eltern (anteilig) ausgezahlt werden, wenn du nicht mehr zu Hause wohnen kannst, da deine Ausbildung an einem anderen Ort stattfindet. Das Kindergeld beträgt:

  • 184 Euro im Monat für die ersten zwei Kinder
  • 190 Euro für das dritte Kind
  • 215 Euro für alle weiteren Kinder

Das Kindergeld steht dir im dualen Studium bis zu deinem 25. Geburtstag zu, egal ob du ein ausbildungsintegriertes oder praxisintegrierendes duales Studium absolvierst.

Das gilt auch dann, wenn es sich beim dualen Studium um eine Zweitausbildung handelt.

Es gilt auch unabhängig davon, wie viel du im dualen Studium verdienst bzw. wie viel du im Betrieb arbeitest. Entscheidend ist, dass die Praxisphasen als Ausbildung gelten, da ein großer Zusammenhang mit der Theorie im Studium besteht (Entscheidung des Landgerichtes Münster vom 28.08.2013).
Hier findest du mehr Informationen zum Kindergeld.

BAföG im dualen Studium

Grundsätzlich kannst du im dualen Studium BAföG beantragen. In aller Regel wirst du aber keinen Anspruch auf BAföG haben, da dein Einkommen zu hoch ist.
Hier findest du mehr Informationen zum Thema BAföG.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) im dualen Studium

Wenn du ein ausbildungsintegriertes duales Studium absolvierst bist du gleichzeitig Azubi und Student. Bei der Förderung wirst du aber als Student angesehen und nicht als Azubi. Von daher kommt BAB beim dualen Studium nicht in Frage.

Wohngeld im dualen Studium

In der Regel haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld, da Anspruch auf Bafög besteht. Dabei ist entscheidend, ob der Anspruch auf Bafög grundsätzlich besteht. Es kann also sein, dass du Bafög beantragst und keinen Anspruch hast, weil dein Einkommen zu hoch ist. Trotzdem hast du grundsätzlich Anspruch auf Bafög und Wohngeld ist somit ausgeschlossen. Nur wenn grundsätzlich kein Anspruch auf Bafög besteht, hast du auch im dualen Studium Anspruch auf Wohngeld.
Mehr Informationen zum Wohngeld im Studium findest du hier.

Weiterbildung für Fachkräfte: Systemische Berufsberatung

Studiengebühren im dualen Studium

Seit 2014 sind die Studiengebühren in allen Bundesländern wieder abgeschafft.

Das bedeutet, dass an staatlichen Hochschulen für ein Erststudium keine Studiengebühren fällig werden. So fallen auch im dualen Studium in der Regel keine Studiengebühren mehr an.
Eine Übersicht über die Kosten für ein Studium findest du hier.

Das gilt allerdings nicht für private und nichtstaatliche Hochschulen oder Berufsakademien. Sie erheben zur Refinanzierung Gebühren die vom Ausbildungsunternehmen und/oder den Studenten gezahlt werden. In der Regel werden hier 300-500 Euro im Monat fällig.

Wer die Studiengebühren übernimmt wird individuell vertraglich geregelt, es gibt hier keine gesetzlichen Vorgaben. In der Regel übernimmt aber das Ausbildungsunternehmen die vollen Studiengebühren oder einen großen Teil davon. Die ist aber oft verbunden mit einer Rückzahlungsverpflichtung, falls du das duale Studium frühzeitig abbrichst und/oder nach dem Studium nicht im Unternehmen arbeitest.
Mehr Informationen dazu findest du unter Rechte und Pflichten im dualen Studium.

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