Tipps und Infos zur Ausbildungsvergütung

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Ausbildungsvergütung


Höhe der Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen laut § 17 Berufsbildungsgesetz eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten, die mit den Lehrjahren ansteigt. Die Ausbildungsvergütung wird bei den meisten Auszubildenden durch Tarifverträge festgelegt, welche die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften – zum Beispiel der IG Metall – abschließen. Wenn kein Tarifvertrag existiert, gilt folgendes:

  • Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil festgelegt, dass deine Ausbildungsvergütung nur dann angemessen ist, wenn sie mindestens 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung beträgt.
  • Bei außerbetrieblichen Ausbildungen sollte die Vergütung 55 % (fünfundfünfzig Prozent) der branchenüblichen tariflichen Vergütung betragen.
  • Wenn kein Tarifvertrag für einen Azubi gilt und auch für die Branche kein Tarifvertrag existiert, legen die zuständigen Kammern, zum Beispiel die IHK, Ausbildungsvergütungen fest, die als Richtwerte gelten. In diesem Fall kann man bei der zuständigen Stelle – zum Beispiel bei der IHK – nachfragen, wie hoch der Richtwert für die Ausbildungsvergütung ist.

Azubis an unterschiedlichen Ausbildungsplätzen im selben Beruf können unterschiedlichen Lohn erhalten. Bei sogenannten Querschnittsberufen – wie zum Beispiel Bürokauffrau – haben die Azubis ihren Ausbildungsplatz unter Umständen in unterschiedlichen Branchen, wie zum Beispiel im Bauhauptgewerbe oder in der Metall Branche. Eine Bürokauffrau im Bauhauptgewerbe wird dann entsprechend des Tarifvertrages im Baushauptgewerbe gezahlt und eine Bürokaufrau in der Metall Branche entsprechend des Tarifvertrags der Metall Branche.

Außerdem werden teilweise in den Bundesländern unterschiedliche Tarifverträge abgeschlossen. Azubis im KFZ-Handwerk verdienen dann in NRW, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Berlin oder Baden-Württemberg unterschiedlich.

Manche Tarifverträge gelten aber auch bundesweit, zum Beispiel für Azubis im Öffentlichen Dienst auf Bundesebene.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Azubis im Bereich der Industrie- und Handelskammer (IHK) am meisten verdienen.

Wenn es dir wichtig ist, viel zu verdienen solltest du schon während der Berufsberatung beim Arbeitsamt auf den Lohn in den Berufen achten. Das Arbeitsamt hat die entsprechenden Daten. Außerdem solltest du bei deiner Bewerbung darauf achten, ob der Ausbildungsbetrieb nach Tarif zahlt. In der Berufe-Datenbank kannst du die Berufe auch nach Ausbildungsvergütungen sortieren.

Eine hohe Ausbildungsvergütung muss aber nicht immer das Beste sein. Ein hoher Lohn kann zum Beispiel dazu führen, dass du bzw. deine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben. Das Kindergeld beträgt immerhin 154 Euro im Monat. Ein Azubi mit weniger Lohn aber mit Anspruch auf Kindergeld hat so unter Umständen genauso viel Geld zur Verfügung. Dasselbe gilt bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Tarifliche Ausbildungsvergütung

Durchschnittlich lag die tarifliche Ausbildungsvergütung 2016 bei 854 Euro brutto im Monat (zum Vergleich: 2015 lag der Durchschnitt bei 826 Euro, 2014 lag er bei 795 Euro im Monat, 2013 waren es 761 Euro). Es gibt immer noch einen deutlichen Unterschied in der Bezahlung zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen den einzelnen Berufen. Hohe Vergütungen werden oft im Baugewerbe gezahlt, zum Beispiel Auszubildende zum Maurer oder zur Maurerin: Hier lag der durchschnittliche Verdienst 2016 bei 1.042 Euro im Monat. Gut verdienen auch Azubis in den Berufen Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen oder Mechatroniker/in. Deutlich weniger Geld bekommen die Azubis 2016 in folgenden Berufen: Schornsteinfeger/in (495 Euro im Monat), Florist/in (587 Euro im Monat), Bäcker/in (618 Euro im Monat), Maler/in und Lackierer/in (670 Euro im Monat). Und nicht alle Azubis werden nach Tarif bezahlt!

Andere Zahlungen

Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung stehen dir vielleicht noch andere Zahlungen zu – da freut sich dein Bankkonto!

Weihnachts- und Urlaubsgeld

Die Zahlung von zusätzlichem Weihnachts- und Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern in Manteltarifverträgen. Einen Anspruch hast du in der Regel nur, wenn die Zahlung in einem Manteltarifvertrag festgelegt ist. Manche Betriebe zahlen aber auch unabhängig von einem Manteltarifvertrag freiwillig Weihnachtsgeld- und Urlaubsgeld oder andere Prämien aus. Fragen ist kostenlos!

Aber Achtung: Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld zählt als Einkommen und wird dir angerechnet. Dies kann dazu führen, dass du kein Kindergeld oder weniger Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst.

Trinkgeld

Dein Trinkgeld gehört dir, denn das Trinkgeld erhältst du persönlich vom Kunden für deinen guten Service. Das gilt natürlich nicht, wenn du generell kein Trinkgeld annehmen darfst, also zum Beispiel, an Ausbildungsplätzen in einer Behörde im Öffentlichen Dienst. Falls du viel Trinkgeld bekommst und es nicht für deinen Lebensunterhalt brauchst, kannst du es auch ein Sparkonto bei deiner Bank einzahlen oder in einen Vertrag zur Altersvorsorge. Durch Zinsen kann hier mit der Zeit ein Vermögen entstehen.

Zulagen zur Altersvorsorge

Von deiner Ausbildungsvergütung wird im Rahmen der Sozialabgaben auch dein Beitrag zur gesetzlichen Rente abgezogen. Die gesetzliche Rente wird aber in Zukunft nicht mehr ausreichen, da es immer mehr alte Menschen gibt und immer weniger junge, die Rente einzahlen. Von daher ist es wichtig so früh wir möglich vorzusorgen. Azubis können schon mit einem geringen Betrag einiges ansparen, weil sie viele Zulagen vom Staat erhalten und eventuell auch vom Betrieb. Schon während der Ausbildung sollten Azubis also unbedingt checken wie es aussieht mit:

  • Riester-Rente
  • Vermögenswirksamen Leistungen
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Betrieblicher Altersvorsorge

Wie du dabei am besten vorgehst erfährst du hier: Altersvorsorge für Azubis.

Insolvenzgeld vom Arbeitsamt

Meldet dein Betrieb Insolvenz an, kann er oft keine Ausbildungsvergütung mehr zahlen. In diesem Fall springt das Arbeitsamt ein. Du kannst beim Arbeitsamt Insolvenzgeld beantragen. Das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt ersetzt dann deinen Lohn.

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Abzüge brutto / netto

Im Ausbildungsvertrag ist dein Brutto-Gehalt angegeben. Von diesem Brutto-Gehalt gibt es Abzüge: Es werden Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgezogen. Was dann übrig bleibt, nennt man das Netto-Gehalt. Das ist der Betrag, der von deinem Arbeitgeber auf dein Girokonto bei deiner Bank überwiesen wird.

Sozialabgaben

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus den Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zusammen. Aber nicht alle Azubis müssen Sozialabgaben zahlen.

  • Verdienst du 325 Euro brutto oder weniger im Monat, zahlt dein Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine und du bekommst deine Vergütung ohne Abzüge auf dein Girokonto ausgezahlt. Dann ist die Ausbildungsvergütung brutto und netto gleich.
  • Verdienst du über 325 brutto, müssen du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Sozialabgaben zahlen. Dann musst du mit ca. 20 Prozent Abzügen von deinem Bruttogehalt rechnen, netto bleibt dir dann ein Fünftel weniger an Ausbildungsvergütung.
  • Viele Azubis wissen nichts von der 325-Euro-Grenze. Wenn du nur wenig über 325 Euro verdienst, solltest du mit deinem Ausbilder reden. Wenn er einverstanden ist, könnt ihr schriftlich vereinbaren, dass dir – um dich von der Sozialversicherungspflicht frei zu halten – weiterhin maximal 325 Euro gezahlt werden. Das ist rechtlich zulässig, und du hast netto deutlich mehr auf deinem Bankkonto.

Wenn du vor deiner Ausbildung noch nicht gearbeitet hast, meldet dich dein Ausbilder bei der staatlichen Versicherungsanstalt an. Du bekommst dann einen Sozialversicherungsausweis und eine Sozialversicherungsnummer. Am Jahresende bekommst du eine Übersicht über deine Sozialversicherungsbeiträge. Hebe diesen Beleg gut auf.

Lohnsteuer

Erst ab circa 850 Euro Bruttoverdienst im Monat wirst du steuerpflichtig. Die meisten Azubis müssen keine Lohnsteuer zahlen, da sie weniger Lohn erhalten.

Zahlst du Lohnsteuer, hängt die Höhe entscheidend von deiner Lohnsteuerklasse ab.
Die Lohnsteuer wird monatlich von deinem Lohn abgezogen.

Falls du noch nie eine Lohnsteuerkarte hattest, musst du sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen – das geht inzwischen oft online. In Zukunft wird sie dir dann jedes Jahr automatisch zugeschickt. Die Lohnsteuerkarte gibst du im Betrieb ab und erhältst sie am Ende des Jahres ausgefüllt zurück.

Bei deiner ersten Lohnsteuerkarte solltest du prüfen, ob die Angaben stimmen. Manchmal ist zum Beispiel unrechtmäßig eine Konfession eingetragen und du musst Kirchensteuer zahlen, obwohl du gar nicht Kirchenmitglied bist.

Falls du Lohnsteuer zahlst, kannst du am Ende des Jahres eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das lohnt sich vor allem dann, wenn du hohe Ausbildungskosten hast (zum Beispiel Fahrgeld, Arbeitskleidung), die du von der Steuer absetzen kannst. Einen Antrag für die Lohnsteuererklärung erhältst du beim zuständigen Finanzamt. Mit deiner Steuererklärung musst du deine Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres abgeben.

Du kannst dir auf deiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen, wenn du hohe Ausbildungskosten hast. Der Vorteil: Du bekommst die Lohnsteuer, die du zu viel zahlst, nicht erst am Ende des Jahres zurück, sondern hast sie gleich zur Verfügung.

Sachleistungen

Im Ausbildungsvertrag kann laut §17 Berufsbildungsgesetz vereinbart werden, dass dein Gehalt in Sachleistungen gezahlt wird. Wenn der Betrieb dir eine Wohnung zur Verfügung stellt, wird dann zum Beispiel gleich die Miete von deinem Gehalt abgezogen. 25 Prozent deines Gehalts müssen aber immer auf dein Bankkonto ausgezahlt werden.

Krankenkasse

Zu den Sozialabgaben gehören auch die Beiträge zu Krankenkasse. Dabei gilt folgendes:

Gesetzliche Krankenkasse

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus den Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zusammen. Bis auf die Krankenversicherung ist der Beitragssatz für alle Azubis gleich.

Eine Krankenversicherung ist Pflicht.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind über 90 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben und deshalb gleich. Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen im Beitragssatz! Du kannst die Höhe deiner Sozialabgaben beeinflussen, indem du dir eine günstige Krankenkasse suchst!

Azubis müssen sich für ihre Krankenversicherung eine gesetzliche Krankenkasse, wie zum Beispiel die AOK, die Techniker Krankenkasse, die DAK, die Barmer oder eine Betriebskrankenkasse aussuchen. Die Beitragssätze sind auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier ein kleiner Überblick:

Privat-Krankenversicherung

Azubis können in der Regel nicht in eine private Krankenkasse eintreten und sich dort versichern – man muss ein hohes Einkommen haben, um in eine private Krankenkasse eintreten zu können.

Private Zusatzversicherung

Allerdings können auch Azubis eine private Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Die Privat-Krankenversicherung deckt dann bestimmte Bereiche ab, zum Beispiel:

  • Privat-Krankenversicherung für Zähne
  • Privat-Krankenversicherung für Einzelbettzimmer im Krankenhaus
  • Privat-Krankenversicherung für Chefarztbehandlung
  • Privat-Krankenversicherung für Homöopathie

Zahlung der Ausbildungsvergütung

Dein Gehalt muss laut § 18 Berufsbildungsgesetz vom Betrieb bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf dein Girokonto bei einer Bank überwiesen werden.

Beginnt oder endet deine Ausbildung innerhalb eines Monats, muss dein Gehalt laut § 18 Berufsbildungsgesetz anteilig gezahlt werden:

Für jeden Tag, den du gearbeitet hast, steht dir 1/30 deines Monatsgehaltes zu.
Eine Barzahlung solltest du nicht akzeptieren, denn hier fehlt später oft der Nachweis.

Wenn dein Gehalt ausbleibt und bei Monatsende nicht auf deinem Bankkonto eingegangen ist, solltest du dich umgehend wehren und möglichst bald eine schriftlich Geltendmachung verfassen. Nur so stellst du sicher, dass du deinen Anspruch nicht verwirkst. Wenn dein Gehalt dann immer noch nicht kommt solltest du den Rechtsweg einschlagen, mehr Infos dazu findest du unter Mein Recht durchsetzen.

Geltendmachung

Sehr geehrter Herr/Frau ____________,

laut § 18 Berufsbildungsgesetz muss mein Gehalt bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf meinem Girokonto eingehen. Ich habe mein Gehalt für den Monat ____________ allerdings bis heute nicht erhalten.
Bitte überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag von ____________ Euro um gehend auf mein Konto.

Mit freundlichen Grüßen,

____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)


Kostenloses Girokonto bei der Bank

Zu Beginn der Ausbildung solltest du dir unbedingt ein kostenloses Girokonto bei einer Bank einrichten lassen. Viele Banken bieten inzwischen ein kostenloses Girokonto für Berufsanfänger an, oft auch für alle Arbeitnehmer. Dein Betrieb überweist dein Gehalt dann immer direkt auf dein kostenloses Girokonto.

Die Kontoführung ist insbesondere dann kostenlos, wenn du ein Online-Girokonto hast. Hier kannst du online auf dein Girokonto zugreifen und Überweisungen tätigen. Die Sicherheit von Online-Girokonten ist inzwischen sehr hoch. Außerdem bist du mit einem Online-Girokonto unabhängig von den Öffnungszeiten deiner Bank. Manche Kreditinstitute bieten inzwischen sogar kostenlose Girokonten mit Zinsen an.

Das Girokonto ist extra für Gehaltseingänge konzipiert und unterscheidet sich von normalen Bankkonten oder Sparkonten – hier bekommst du in der Regel noch deutlich mehr Zinsen.

Wenn du ein Girokonto eröffnest, erhältst du auf jeden Fall eine Bankkarte, mit der du bei Bankautomaten abheben kannst. Dein Kreditinstitut kann dir auch eine EC-Karte oder eine Kreditkarte zur Verfügung stellen. Dann hast du die Möglichkeit, mit deiner Karte bargeldlos zu zahlen. Das bargeldlose Bezahlen mit EC-Karte kann aber auch ein Risiko sein: Oft führen viele bargeldlose Zahlungen mit EC-Karte dazu, dass man den Überblick über sein Konto verliert!

Weiterbildung zum/zur Trainer/in für Berufsorientierung

Fortzahlung der Vergütung

Auch wenn du nicht arbeitest, muss deine Ausbildungsvergütung gezahlt werden, wenn du:

  • die Berufsschule oder andere Ausbildungsmaßnahmen besuchst, siehe Arbeitszeit
  • im Urlaub bist, siehe Urlaub
  • krank bist, siehe Pflichten des Azubis
  • sechs Wochen lang, wenn die Ausbildung ausfällt, obwohl du bereit stehst (§ 19 Berufsbildungsgesetz). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Betriebsferien länger sind, als dein Urlaub oder wenn man dich nach Hause schickt, weil nicht genug Arbeit da ist. Hier muss der Betrieb deine Ausbildungsvergütung trotzdem auf dein Girokonto überweisen.

 

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