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Finanzierung des Bachelor-Studiums
Ausgaben Im Studium
Für eine realistische Studien-Finanzierung solltest du die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.
Studiengebühren für das Studium
Seit 2014 sind die allgemeinen Studiengebühren für das Erststudium in allen Bundesländern abgeschafft. Dennoch fallen weiterhin in allen Bundesländern pro Semester Semester-Beiträge und teilweise auch Verwaltungskosten an. Zudem werden in einigen Bundesländern bei Aufbaustudiengängen, Zweitstudium und Langzeitstudierenden Studiengebühren erhoben. Hier findest du eine Übersicht über die Kosten, mit denen du pro Semester rechnen musst:
Land |
Studiengebühren |
Verwaltungs-kosten |
Semesterbeitrag |
BaWü |
Aufbaustudium |
60 Euro |
66-88 Euro |
Bayern |
52-114 Euro |
||
Berlin |
50 Euro |
bis 250 Euro |
|
Brandenburg |
51 Euro |
bis 250 Euro |
|
Bremen |
Langzeitgebühren: |
50 Euro |
bis 210 Euro |
Hamburg |
50 Euro |
Bis 235 Euro |
|
Hessen |
50 Euro |
200-277 Euro |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
bis 50 Euro |
53-131 Euro |
|
Niedersachsen |
Langzeitgebühren ab 500 Euro |
75 Euro |
71-258 Euro |
NRW |
213-258 Euro |
||
Rheinland-Pfalz |
Zweitstudium: 650 Euro |
206-267 Euro |
|
Saarland |
Zweitstudium: 240 Euro |
bis 182 Euro |
|
Sachsen |
Zweitstudium: 350 Euro |
114-242 Euro |
|
Sachsen Anhalt |
Langzeitgebühren ab 500 Euro |
bis 85 Euro |
|
Schleswig Holstein |
117 Euro |
||
Thüringen |
Langzeitgebühren ab 500 Euro |
bis 184 Euro |
Kosten für den Lebensunterhalt im Studium
Das Deutsche Studentenwerk hat in einer Umfrage 2012 ermittelt, was Studenten durchschnittlich und in Bezug zu Ihrem Einkommen ausgeben. Du kannst selbst anhand der Tabelle deine Ausgaben prüfen bzw. sehen, ob deine finanziellen Planungen realistisch sind.
Ausgaben in Abhängigkeit von der Höhe der Einnahmen Bereiche Höhe der Einnahmen in Euro.
Bereiche |
Höhe der Einnahmen in Euro |
||||
bis 675 |
> 675 bis 817 |
> 817 bis 1.000 |
>1000 |
insgesamt |
|
Miete inkl. Nebenkosten |
242 |
279 |
305 |
361 |
298 |
Ernährung |
125 |
151 |
173 |
209 |
165 |
Kleidung |
34 |
45 |
53 |
73 |
52 |
Lernmittel |
23 |
27 |
31 |
40 |
30 |
Auto/öffentliche Verkehrsmittel |
55 |
64 |
82 |
120 |
82 |
Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente |
49 |
57 |
65 |
83 |
66 |
Kommunikation (Telefon, Internet) |
25 |
29 |
34 |
44 |
33 |
Freizeit, Sport, Kultur |
43 |
58 |
71 |
98 |
68 |
Quelle: DSW/HIS-HF 20. Sozialerhebung
Insgesamt müssen Studenten mit durchschnittlich 800 Euro für den Lebensunterhalt rechnen, in größeren bzw. teureren Städten wie München eher mehr, da die Mietkosten höher sind.
Sozialversicherungen und andere Versicherungen im Studium
Große Unterschiede bei den Ausgaben im Studium kann es bei der Versicherung geben. Für Studenten besteht nur eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Familienversicherung bis zum Ende des 25. Lebensjahres im Studium:
Bis zum 25. Geburtstag sind Kinder, die studieren, familienversichert. Zeiten des Wehr-, Zivil- und Bundesfreiwilligendienstes werden angerechnet. Das Kind ist dann automatisch bei einem Elternteil mitversichert ohne zusätzliche Kosten.
Voraussetzungen:
- Mindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichert.
- Das Kind hat einen Minijob mit maximal 450 Euro Verdienst.
- Oder: Das Kind verdient als abhängig Beschäftigter oder Selbständiger maximal 395 Euro (ab 01.01.14). Die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr (83,33 Euro pro Monat) kann vom Einkommen abgezogen werden. Bei abhängiger Beschäftigung und bei Selbständigkeit gibt es allerdings keine Werbungskosten-pauschale!
- BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern bzw. des Ehepartners gelten nicht als Einkommen.
- Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate arbeitet, kann auch mehr verdienen als 395 bzw. 450 Euro. Hier sollte man sich vorher bei der Krankenkasse informieren um Nachzahlungen zu verhindern.
Privatversicherung im Studium:
Wenn ein Elternteil oder beide privatversichert sind, können sich Studenten innerhalb der ersten Monate nach Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Sie sind dann über die Eltern oder einen Elternteil privatversichert. Auch hier gelten in der Regel die gleichen Verdienstgrenzen wie bei der Familienversicherung.
Nach dem 25. Lebensjahr oder bei höherem Einkommen als 450 (Minijob) bzw. 395 Euro (ab 01.01.2014)
Wenn Kinder über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, können sie nicht familienversichert sein. Sie müssen dann eine eigene Versicherung abschließen, bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Dabei gibt es für Studenten günstigere Tarife:
Der Beitrag beläuft sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen auf 64,77 Euro pro Monat plus 12,24 Euro für die Pflegeversicherung (bei Kinderlosen über 23 Jahren sind es 13,73 Euro).
Der günstige Studententarif gilt allerdings nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Weitere Versicherungen während des Studiums:
SEHR WICHTIG: Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung im Studium, die unbedingt vorhanden sein sollte. In der Regel sind Studenten über die Eltern mitversichert; falls nicht, kann eine Haftpflichtversicherung relativ günstig abgeschlossen werden.
SINNVOLL: Auslandskranken-Versicherung im Studium
Kann wichtig sein, wenn man viel vereist insbesondere außerhalb der EU; ist relativ günstig.
SINNVOLL: Berufsunfähigkeits-Versicherung im Studium
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann wichtig sein, da Studenten noch keinerlei Rentenansprüche und bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit keine Absicherung haben. Man kann die Versicherung während des Studiums auch nur für eine Erwerbsunfähigkeit abschließen. Dann ist die Versicherung günstiger. Denn eine Berufsunfähigkeit für einen bestimmten Beruf kommt häufiger vor als eine allgemeine Erwerbsunfähigkeit. Wenn man sich jung versichert, fällt zudem die Gesundheitsprüfung oft positiv aus.
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Einnahmen im Studium
Laut der 20. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks 2012 verfügt der Durchschnittsstudent über 864 Euro im Monat.
Hinter dieser Durchschnittszahl verbirgt sich aber eine große Bandbreite:
- Der größte Anteil der Studenten (17% ) verfügt über ein Einkommen zwischen 701-800 Euro während des Studium.
- 7 % der Studenten haben 1300 Euro und mehr zur Verfügung. Ein Viertel der Studenten lebt von weniger als 675 Euro.
Einnahmequellen im Studium:
Quelle |
Anteil der Studenten |
Durchschnittliche Höhe |
Unterstützung durch die Eltern |
87 % |
476 Euro |
Eigener Verdienst |
63% |
323 Euro |
BAföG |
32% |
443 Euro |
Kredit |
6% |
– |
Quelle: 20. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks
Unterhalt von den Eltern
Die häufigste Einnahmequelle während des Studiums ist der Unterhalt von den Eltern.
Laut §§ 1601-1615 BGB schulden sich Verwandte ersten Grades Unterhalt: demnach Eltern ihren Kindern und Großeltern Ihren Enkeln. Sind die Kinder volljährig, schulden auch sie ihren Eltern und Großeltern Unterhalt.
Die Unterhaltspflicht erstreckt sich auch auf die berufliche Erstausbildung, also auch auf das Studium: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres schulden Eltern ihren Kindern im Studium Unterhalt. Ausnahmen können entstehen, wenn die Regelstudienzeit länger ist oder sich die Studienzeit z.B. aufgrund einer Krankheit verzögert.
Die Eltern erhalten zur Entlastung Kindergeld oder Steuerermäßigungen. Das Kindergeld ist Teil der Unterhaltszahlungen.
Beim Unterhalt gelten im Studium folgende Grundsätze:
- Volljährige Kinder haben nur während der Ausbildungszeit einen Anspruch auf Unterhalt. Dabei gilt die Regelstudienzeit als Maßstab.
- Die Kinder dürfen die Ausbildung frei wählen.
- Die Eltern entscheiden über die Art der Unterhaltszahlung: Die Eltern entscheiden, ob sie den Unterhalt als Barzahlung oder als Naturalunterhalt leisten. Bei Natural-unterhalt muss aber ein angemessenes Taschengeld in bar gezahlt werden. Der Naturalunterhalt ist nicht möglich, wenn der Ausbildungsort zu weit von zu Hause entfernt ist.
- Die Elternteile sind entsprechend ihrem Einkommen unterhaltspflichtig.
- Eine Unterhaltpflicht entsteht erst ab 1200 Euro Einkommen im Monat.
- Der Bedarf eines Studenten mit eigenem Haushalt liegt 2014 bei 670 Euro im Monat.
- Während des Studiums sind die Kinder nicht verpflichtet zu arbeiten. Einkommen kann (teilweise) auf den Bedarf angerechnet werden.
(Halb-)Waisenrente im Studium
Ist ein Elternteil oder beide Elternteile verstorben, wird Studenten während des Studiums Halbwaisenrente bzw. Waisenrente gezahlt. 3 Prozent der Studenten erhielten 2012 Waisenrente, durchschnittlich 217 Euro im Monat.
Kindergeld im Studium
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld ist auch zur Finanzierung deines Studiums gedacht und muss dir ggf. von den Eltern ausgezahlt werden, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.
Ob Azubi oder Student: Beim Kindergeld gelten die gleichen Regelungen.
Hier findest du mehr Informationen zum Kindergeld.
Jobs im Studium
Fast zwei Drittel der Studenten haben während des Studiums einen Nebenjob.
- 35 Stunden pro Woche investieren Studenten 2012 nach eigenen Angaben durchschnittlich in ihr Studium: 18 Stunden für Lehrveranstaltungen, 17 Stunden für das Selbststudium.
- Studenten mit Nebenjob wenden nur 33 Stunden für Ihr Studium auf und haben eine wöchentliche Gesamtbelastung von 46 Stunden.
- Studenten ohne Nebenjob wenden hingegen 39 Stunden pro Woche für ihr Studium auf.
Nebenjobs dienen nicht nur der Finanzierung des Studiums. Hier werden wertvolle Praxiserfahrungen gesammelt und erste Kontakte geknüpft.
Als Student giltst du bei einer Anstellung als Werkstudent. Werkstudenten sind gerne gesehene Arbeitskräfte, da nur Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die Arbeitslosenversicherung entfällt und die Kranken- und Pflegeversicherung wird durch günstige Studententarife abgedeckt.
Grundsätzlich müssen Studenten beim Nebenjob folgendes beachten:
- Bei einem Verdienst über 450 Euro (Minijob) oder 395 Euro ist keine Familienversicherung mehr möglich; man muss sich selbst versichern! Mehr zu diesem Thema siehe unter Sozialversicherungen und Versicherungen im Studium
- Der Verdienst wird (teilweise) auf den Unterhalt von den Eltern oder das BAföG angerechnet.
BAföG im Studium
Um BAföG zu erhalten, müssen grundsätzlich folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Grundständiges Studium an einer Hochschule (Uni, FH, PH etc.), also vor allem ein Bachelor-Studium
- Masterstudium: Vor dem Masterstudium wurden nur Bachelorabschlüsse erworben und keine anderen Hochschulabschlüsse. Das Masterstudium muss zudem vor Vollendung des 35. Lebensjahres aufgenommen werden.
- Deutsche Staatsangehörigkeit des Studenten
- Nicht-Deutsche sind nur unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig.
- Bei Beginn des grundständigen Studiums unter 30 Jahren
- Bei Beginn des Masterstudiums unter 35 Jahren
- Es darf vor dem Studium keine Ausbildung abgeschlossen sein, die nach BAföG gefördert werden kann
- Auch bei einem Studienabbruch oder Studienfachwechsel ist eine weitere Förderung mit BAföG möglich, wenn der Abbruch spätestens nach dem 3. Fachsemester und aus anerkannten Gründen erfolgt.
Liegen diese fünf Grundvoraussetzungen vor, entscheidet das eigene Einkommen und das Einkommen der Unterhaltspflichtigen (in der Regel der Eltern) über den konkreten BAföG-Anspruch.
Stipendien
Immerhin 4% der Studenten erhielten 2012 Zuwendungen aus einem Stipendium, durchschnittlich 336 Euro im Monat.
Ein großer Irrglaube ist, dass Stipendien nur für besonders begabte Studenten in Frage kommen. Dies ist auch der Fall, aber es gibt in Deutschland über 1500 verschiedene Stipendien für alle möglichen Personengruppen.
Stipendiendatenbank des BMBF:
Aufstiegsstipendium der Bundesregierung
Personen mit abgeschlossener Ausbildung die ein Studium beginnen können ein Aufstiegsstipendium von der Bundesregierung erhalten.
Mehr Informationen zum Aufstiegsstipendium findest du hier.
Studienkredite im Studium
Die meisten Studenten in Deutschland finanzieren sich über Unterhalt, BAföG und Nebenjobs. Nur 6% der Studenten bezogen 2012 laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks einen Studienkredit. Sie verteilen sich folgendermaßen:
4% der Studenten: Studienkredit der KfW-Bankengruppe mit Unterstützung des BMBF
- Studienkredit für Erststudium
- Maximale Laufzeit: 14 Semester
- Auszahlung: Maximal 650 Euro pro Monat
1% der Studenten: Bildungskredit der KfW-Bankengruppe mit staatlicher Unterstützung
- Maximale Laufzeit: 24 Monate
- Auszahlung: 100, 200 oder 300 Euro pro Monat
- Maximaler Betrag: 720 Euro
- Erst ab dem 3. Studiensemester möglich
1% der Studenten: Kredit bei anderen Banken/Stadtsparkasse
In Deutschland gibt es ca. 40 Anbieter für Studienkredite
Die Aufnahme eines Kredites sollte gut überlegt werden, unabhängig davon ob es ein staatlich geförderter Kredit über die KfW ist oder ein privatwirtschaftlicher.
In allen Fällen gilt: Der Kredit muss mit Zinsen zurückgezahlt werden!
Wohngeld im Studium
Ausschluss von Wohngeld bei Anspruch auf BAföG
Der Anspruch auf BAföG und der Anspruch auf Wohngeld schließen sich aus.
Das kann man in § 20 Wohngeldgesetz nachlesen. Der Grund: Im BAföG ist bereits ein Zuschuss zur Miete enthalten, sodass Wohngeld und BAföG als Leistung konkurrieren.
Wenn ein Student also Anspruch auf BAföG hat, kann er kein Wohngeld beantragen.
Entscheidend ist dabei, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf BAföG besteht, nicht ob auch BAföG gezahlt wird. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn BAföG nur als Bankdarlehen bezogen wird. Hier besteht trotz der BAföG-Zahlung grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld.
In aller Regel haben Studenten grundsätzlich Anspruch auf BAföG. Wenn die hier BAföG im Studium (SPINGEN zu BAFÖG IM STUDIUM) aufgelisteten Anspruchsvoraussetzungen auf dich zutreffen, hast auch du Anspruch auf BAföG. Das bedeutet aber nicht, dass du auch Geld erhältst, da oft dein Einkommen bzw. das deiner Eltern oder des Lebenspartners zu hoch ist. Trotzdem hast du dann keinen Anspruch auf Wohngeld, da der Anspruch auf BAföG dem Grunde nach besteht.
Anspruch auf Wohngeld für Studenten
In drei Fällen können Studenten Anspruch auf Wohngeld haben.
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG.
- BAföG wird ausschließlich als Bankdarlehen gewährt.
- Im Haushalt des Studenten leben andere Personen, die Wohngeldanspruch haben.
Altersgrenze:
Du bist über 30 Jahre alt (Bachelor-Studium) oder über 35 Jahre alt (Master-Studium).
Fachrichtungswechsel:
Du hast nach dem 4. Fachsemester ohne wichtigen Grund die Fachrichtung gewechselt
Fehlende Leistungsnachweise:
Du hast die bei BAföG-Bezug geforderten Leistungsnachweise nicht erbracht
Förderdauer überschritten:
Die maximale Förderdauer deines Studiengangs wurde überschritten
Urlaubssemester:
Du hast ein Urlaubssemester eingelegt.
Ungeeignete Ausbildungsstätte:
Die Ausbildungsstätte ist laut BAföG-Gesetz nicht anerkannt, z.B. fehlende staatliche Anerkennung.
Teilzeitstudium:
Du studierst nur in Teilzeit.
Zweitstudium:
Es handelt sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium.
In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG und es kann Wohngeld beantragt werden.
- Studienabschlusshilfe
- Bankdarlehens nach einem zweiten Fachrichtungswechsel, wenn die Förderungsdauer der Regelförderung überschritten wurde
- BAföG als Volldarlehen für eine Zweitausbildung
Als Haushaltsmitglieder zählen allerdings nur Angehörige, also zum Beispiel:
Kinder, Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister oder andere Verwandte.
Wohngeldanspruch für einen gemeinsamen Haushalt kann auch entstehen, wenn alle Haushaltsmitglieder für sich genommen keinen Anspruch haben, weil z.B. ein Haushaltmitglied BAföG-Anspruch hat und ein anderes Haushaltsmitglied Hartz IV bezieht. Beide für sich genommen haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Leben Sie aber in einem Haushalt entsteht Anspruch auf Wohngeld.
Studenten leben häufig in WG’s. Diese werden beim Wohngeldanspruch nicht wie gemeinsame Haushalte bewertet, sondern als getrennte. Hier muss also jedes einzelne Haushaltmitglied einen eigenen Anspruch auf Wohngeld haben, also z.B. weil grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG besteht.