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Auslandskrankenversicherung
Was wird abgesichert?
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist die wichtigste Reiseversicherung überhaupt! Sie übernimmt die Kosten für Behandlungen beim Arzt, für Operationen und Medikamente, die von der normalen gesetzlichen Krankenkasse nur in bestimmten Ländern übernommen werden. Ganz wichtig: Die private Auslandskrankenversicherung kommt auch für die Kosten eines Rücktransports nach Deutschland auf, der von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht gezahlt wird, selbst wenn dieser medizinisch notwendig ist.
Wann macht die Auslandskrankenversicherung Sinn?
Eine Auslandskrankenversicherung ist insbesondere dann absolut notwendig, wenn du in ein Land reist, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Bei der Krankenkasse nachfragen, wenn das Reiseland kein EU-Staat ist!
Aber auch, wenn du innerhalb von Europa vereist gilt: Sollte dir etwas passieren und ein Rücktransport notwendig werden, musst du den ohne diese Versicherung selbst bezahlen. Und das kann teuer werden, während die Auslandsreiseversicherung relativ günstig ist.
Wann sollen Azubis die Auslandskrankenversicherung abschließen?
Auch hier gilt: Zunächst deine Eltern fragen, ob sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben und ob die auch für dich gilt. Falls nicht, kannst du langfristig eine Reiseversicherung abschließen, wenn du oft und weit vereist. Ansonsten schließt du die Auslandkrankenversicherung erst ab, wenn eine Reise ansteht.
Beiträge und Leistungsvergleich
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist nicht teuer. Die meisten Versicherungen bieten Verträge für einzelne Reisen oder Jahresverträge an, die dann alle Reisen innerhalb eines Jahres abdecken. Das ist in der Regel auch empfehlenswert, da Einzelverträge nicht viel günstiger sind. Ein Versicherungsvergleich zwischen verschiedenen Angeboten lohnt sich natürlich immer. Eine Reiseversicherung kostet dich 6 bis 10 Euro Beitrag pro Jahr, wenn du ein günstiges Angebot wählst.
Kündigung der Auslandskrankenversicherung
Wie ein Auszubildender seine Auslandskrankenversicherung kündigen kann, geht aus dem Vertrag hervor. Grundsätzlich gilt: Du kannst deine Versicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn du einen Jahresvertrag hast. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende des Jahres.
Unsere Tipps zum Vertragsabschluss
In den meisten Policen für Auslandsreise-Krankenversicherungen ist festgelegt, dass die Leistungen auf Erkrankungen beschränkt sind, die plötzlich auftreten und nicht vorhersehbar waren. Falls also schon vor der Reise klar ist, dass du wahrscheinlich medizinische Versorgung brauchst, solltest du vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer klären, welche vertraglichen Möglichkeiten es gibt.