Tipps zum Ausbildungsstart

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Tipps zum Ausbildungsstart

Krankenversicherung wählen

Innerhalb der ersten 14 Tage deiner Ausbildung kannst du dich für eine Krankenkasse entscheiden, wenn du vorher noch nicht erwerbstätig warst. Seit der Gesundheitsreform 2009 kann man zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Dabei gilt aber weiterhin, dass die Grundleistungen der Kassen gesetzlich festgeschrieben sind. Als Grundsatz gilt seit der Gesundheitsreform, dass die großen Krankenkassen wie AOK oder Barmer oder Techniker Krankenkasse mehr Leistungen für den Normaltarif anbieten und man bei kleineren aber mehr persönlichen Kontakt und spezifischere Angebote bekommt. Es kann sich lohnen, sich die neuen Wahltarife gründlich anzuschauen und zu recherchieren. Selbstbehalt- und Prämientarife kommen dabei für Azubis aufgrund des geringen Einkommens oft noch nicht in Frage. Für junge Azubis können aber zum Beispiel Bonustarife interessant sein, bei denen gesundheitsbewußtes Verhalten belohnt wird.
Hier findest du mehr Infos zum Thema Krankenversicherung.

Ausbildungsvertrag checken

Ist dein Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben und von der zuständigen Stelle abgestempelt? Das ist zwar zunächst das Wichtigste, du solltest aber die Angaben im Ausbildungsvertrag überprüfen. Wurde der Urlaub richtig eingetragen? Ist die Ausbildungsvergütung hoch genug? Findet sich ein Hinweis auf einen Tarifvertrag und was steht in diesem Tarifvertrag?
Mehr Informationen zu diesem Thema findest du unter Ausbildungsvertrag.

Probezeit überstehen

Die Lehre beginnt in der Regel mit einer Probezeit von vier Monaten. Während der Probezeit können Azubi und Ausbilder jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Für viele Azubis heißt es deshalb zu Beginn der Ausbildung: Erst einmal die Probezeit zu überstehen. Du musst dich von deiner Schokoladenseite präsentieren und solltest dir nichts zu schulden kommen lassen. Ganz schlecht wären z.B. Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen während der Probezeit.
Mehr Informationen zu diesem Thema findest du unter Probezeit.

Berufsausbildungsbeihilfe beantragen

Viele Auszubildende haben während der Lehre Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). BAB ist eine staatliche Hilfe, die du nicht zurückzahlen musst. Sie wird beim Arbeitsamt beantragt und vom Arbeitsamt ausgezahlt. Berufsausbildungsbeihilfe wird Azubis allerdings grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen(Bei minderjährigen Azubis muss für den Auszug ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. eine weit entfernte Lehrstelle).

Weiterbildung zum Azubi-Coach für Fachkräfte

Ob du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast, kannst du dir im BAB-Rechner der Arbeitsagentur online ausrechnen lassen!
Mehr Informationen zu diesem Thema findest du unter Berufsausbildungsbeihilfe.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist enorm wichtig. In der Regel kann man sie nur abschließen, solange man jung und gesund ist. Deshalb empfehlen Experten den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Schüler und Azubis. Du solltest dich also zu Beginn der Ausbildung damit befassen.

Haftpflichtversicherung checken

In der Regel sind Auszubildende während der Lehre über ihre Eltern haftpflichtversichert, falls die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben! Darüber solltest du bei deinem Ausbildungsstart mit deinen Eltern sprechen. Falls es deine 2. Ausbildung ist, gilt der Versicherungsschutz deiner Eltern in der Regel nicht mehr für dich. In diesem Fall solltest du dich unbedingt um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Sie ist wohl die wichtigste Versicherung überhaupt und kostet nur rund 30-50 Euro im Jahr.

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