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Ausbildungsvertrag
Was ist ein Ausbildungsvertrag?
Wenn ein Betrieb einen Azubi einstellt, muss er mit ihm einen schriftlichen Ausbildungsvertrag abschließen. Der Ausbildungsvertrag wird an die zuständige Stelle geschickt und dort wird das Ausbildungsverhältnis eingetragen. Normalerweise stellen die zuständigen Stellen den Betrieben Muster zur Verfügung. Deshalb unterscheiden sich die Ausbildungsverträge nicht nach Beruf, sondern nach Bereich. So verwenden alle Betriebe, die im Bereich der Industrie- und Handelskammer (zum Beispiel Hotelfachfrau, Sport- und Fitnesskaufleute) oder im Bereich Handwerk (zum Beispiel Maler und Lakierer, Kfz-Mechatronikerr) ausbilden, sehr wahrscheinlich die selben Mustervorlagen.
Alle Ausbildungsverträge haben bestimmte Inhalte gemeinsam, weil diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn du weiterliest erfährst du, was in deinem Ausbildungsvertrag stehen muss und was diese Angaben für dich bedeuten. Mehr
Abschluss des Ausbildungsvertrages
Wenn ein Azubi von einem Betrieb eine Zusage für einen Ausbildungsplatz erhält, schließt er mit dem Betrieb einen mündlichen Ausbildungsvertrag ab. Bevor die Ausbildung tatsächlich beginnt, muss der Vertrag dann schriftlich geschlossen werden. Das ist in §10 und §11 des Berufsbildungsgesetzes vorgeschrieben.
Der schriftliche Ausbildungsvertrag muss vom Azubi und dem Ausbilder unterschrieben werden. Bei minderjährigen Azubis (noch nicht 18 Jahre alt) muss folgendes beachtet werden: Damit der Ausbildungsvertrag gültig ist, bedarf es auch der Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Das sind in der Regel die Eltern und es müssen auch beide Erziehungsberechtigten ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen, wenn sie gemeinsam das Sorgerecht haben. Natürlich muss zusätzlich der minderjährige Azubi unterschreiben.Beginnt der Auszubildende die Ausbildung ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt ist das rechtlich nicht in Ordnung. Trotzdem hat der Azubi einen mündlichen Vertag und dieselben Rechte wie andere Azubis auch.
Eintragung des Ausbildungsvertrages
Der unterschriebene Ausbildungsvertrag muss dann vom Betrieb sofort an die zuständige Stelle geschickt werden. Das ist in §36 Berufsbildungsgesetz festgelegt.
Zusätzlich zum Vertrag füllt der Betrieb ein Formular aus. Hier gibt er an, welche Vorbildung der Azubis hat. Diese Angabe kann wichtig sein, wenn der Azubi die Ausbildung verkürzen will, siehe Verkürzung/Verlängerung
Außerdem gibt der Betrieb an, wer der zuständige Ausbilder für den Azubi ist.
Die zuständige Stelle prüft dann, ob der Ausbildungsvertrag korrekt ausgefüllt wurde und ob der Betrieb und der Ausbilder für die Ausbildung geeignet ist. Bei minderjährigen Azubis wird auch geprüft, ob die ärztliche Bescheinigung vorliegt, siehe Vor der Ausbildung.Wenn alle Angaben im Vertrag vollständig und korrekt sind, stempelt die zuständige Stelle den Vertrag hinten ab, trägt ihn in ihr Verzeichnis ein und schickt ihn an den Betrieb zurück. Der Ausbilder muss dem Azubi dann ein abgestempeltes Exemplar geben.
Es ist sehr wichtig, dass der Ausbildungsvertrag eingetragen wird: Die zuständige Stelle benachrichtigt jetzt zum Beispiel den Betrieb, wenn es Zeit ist, den Azubi zur Prüfung anzumelden.
Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
In § 11 des Berufsbildungsgesetzes ist festgelegt, was im Ausbildungsvertrag stehen muss. Hier eine Übersicht:
Im Ausbildungsvertrag wird auch vermerkt, ob der Azubi im Verlauf der Ausbildung an außerbetrieblichen Maßnahmen teilnimmt, zum Beispiel Lehrgänge bei den Innungen.
Falls ein Tarifvertrag gilt, sollte sich der Auszubildende den Tarifvertrag bei seiner Gewerkschaft besorgen und ihn sich genau anschauen. Hier kann zum Beispiel der Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld festgelegt sein.
Welche Angaben im Ausbildungsvertrag sind nicht gültig?
Zunächst muss man folgendes sagen: Wenn in einem Ausbildungsvertrag ein niedrigeres Gehalt oder weniger Urlaub festgelegt ist, als ein gültiger Tarifvertrag vorschreibt, so gilt die Angabe des Tarifvertrages. Der Azubi kann dann (nach der Probezeit!) eine Berichtigung fordern.
Außerdem ist in § 12 Berufsbildungsgesetz festgelegt, das bestimmte Vereinbarungen in einem Ausbildungsvertrag oder in einem Nebenvertrag nicht mit Auszubildenden getroffen werden dürfen. Wenn einer der folgenden Punkte trotzdem vereinbart wird, sind die Angaben im Ausbildungsvertrag nicht gültig:
- Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi nach der Ausbildung im Betrieb arbeiten muss (außer er handelt in den letzten sechs Monaten der Ausbildung eine Übernahme mit dem Betrieb aus).
- Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi nach seiner Berufsausbildung seinen Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben darf.
- Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi für die Ausbildung etwas bezahlen muss. Der Ausbilder darf auch nicht verlangen, dass der Azubi Zusatzkurse belegen und dafür zahlen muss.
- Alle Angaben zu Vertragsstrafen sind nicht gültig. Zum Beispiel, dass der Azubi etwas zahlen muss, wenn er die Ausbildung vorzeitig kündigt.
- Schadensersatzansprüche, die entstehen können, dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen oder in Pauschalbeträgen festgelegt werden.
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Kündigung und Auflösung
Viele Auszubildende interessiert, unter welchen Voraussetzungen sie gekündigt werden oder selber kündigen können. Im Ausbildungsvertrag sind die Voraussetzungen für eine Kündigung festgeschrieben. In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Nach der Probezeit können Azubi und Ausbilder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen. Die ausserordentliche Kündigung ist aber nur aus wichtigem Grund möglich. Zudem können Auszubildende immer mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe kündigen, wenn sie den Beruf nicht mehr erlernen möchten.Wenn sich Azubi und Ausbilder einige sind können sie außerdem immer eine Auflösung des Vertrages vereinbaren. Das steht nicht im Ausbildungsvertrag, ist aber durch Vorschriften im Arbeitsrecht möglich. Wie genau Azubi und Ausbilder kündigen oder eine Auflösung des Ausbildungsvertrages vereinbaren können, erfährst du unter den Punkten Kündigung durch den Azubi und Kündigung durch den Ausbilder
Muster / Vorlage / Download
Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt hier eine Mustervorlage für Ausbildungsverträge zum herunterladen bereit.
Der Ausbildungsvertrag, den du abschließt, kann etwas anders aussehen, orientiert sich aber an dieser Vorlage. Wenn du genau wissen willst, wie dein Ausbildungsvertrag aussieht bzw. einen Download von einer Mustervorlage machen willst, musst du direkt auf die Homepage der zuständigen Stelle gehen und dort nach einem Download für einen Ausbildungsvertrag suchen.