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Unfallversicherung
Was wird abgesichert?
Mit der privaten Unfallversicherung ist der Auszubildende abgesichert, wenn er durch einen Unfall erwerbsunfähig wird. Die private Unfallversicherung kann eine wichtige Ergänzung sein, denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen in der Arbeit und auf dem Weg dorthin, nicht bei Unfällen in der Freizeit.
Bei der Unfallversicherung kann man sich für den Fall der Unfallinvalidität und für den Fall des Unfalltodes absichern. Eine Versicherung, die sich auch auf den Unfalltod erstreckt ist nur sinnvoll, wenn man Angehörige im Fall seines Todes absichern will, z.B. die eigenen Kinder.
Statt Unfallversicherung käme auch eine Freizeitunfallversicherung in Frage. Sie zahlt nur bei Unfällen in der Freizeit und ist oft fast genauso teuer. Wenn sich die Höhe der Beiträge bei den Angeboten nicht sehr unterscheiden, sollten Azubis eher eine allgemeine Unfallversicherung wählen.
Wann macht die Unfallversicherung Sinn?
Die Unfallversicherung macht vor allem dann Sinn, wenn ein Azubi keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, z.B. wegen einer Vorerkrankung.
Falls der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist, sollten Auszubildende unbedingt diese Möglichkeit wählen! Denn dann sind sie auch bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheiten abgesichert, die in 90 Prozent der Fälle zu Berufsunfähigkeit führen!
Wann sollen Azubis die Unfallversicherung abschließen?
Wie gesagt: Eine Unfallversicherung ist für Azubis und Azubinen die zweite Wahl nach der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich sein, könnte eine Unfallversicherung Schutz bieten.
Beiträge und Leistungsvergleich
Bei einer Unfallversicherung wird keine feststehende Rente gezahlt. Es wird eine bestimmte Summe vereinbart, die gezahlt wird, wenn man durch den Unfall Vollinvalide ist. Wichtig ist also zunächst die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Azubis sollten sich für mindestens 200.000 Euro im Fall der Vollinvalidität versichern. Wenn der Unfall nur zur Teilinvalidität führt, wird ein bestimmter Prozentsatz gezahlt, z.B. bei Verlust einer Hand 55 Prozent der Summe, die bei totaler Invalidität vereinbart wurde.
Besondere Gefahren im Beruf oder Privatleben sind in aller Regel nicht abgesichert.
Die Beiträge zur Versicherung können sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welcher Gefahrengruppe der Azubi oder die Azubine zugeordnet wird. Azubinen werden dabei grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingeordnet und zahlen geringere Beiträge. Männliche Azubis können auch in Gefahrengruppe B eingeordnet werden, wenn sie Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit ausüben. Dann müssen sie höhere Beiträge zahlen.
Für eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 200.000 Euro verlangen günstige Versicherungen Beiträge von 10 bis 15 Euro im Monat. Ein gründlicher Versicherungsvergleich ist sehr empfehlenswert!
Kündigung der Unfallversicherung
Wie ein Auszubildender seine Unfallversicherung kündigen kann, geht aus dem Vertrag her vor. Grundsätzlich gilt:
- Der Azubi kann die Unfallversicherung drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Achtung: Wenn der Azubi nicht kündigt, verlängert sie sich unter Umständen automatisch um ein Jahr!
- Wenn der Vertrag länger als fünf Jahre läuft, kann zum Ende des fünften Jahres und in den folgenden Jahren immer mit drei Monaten Frist gekündigt werden.
- Eine außerordentliche Kündigung ist immer möglich, wenn es zu einem Unfall gekommen ist und die Versicherung gezahlt hat. Hier muss die Kündigung spätestens einen Monat nach der Zahlung bei der Versicherung eingehen. Die Kündigung kann entweder fristlos sein oder erst zum Jahresende. Besser ist hier eine Kündigung zum Jahresende.
- Eine außerordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn der Auszubildende gegen die Versicherung Klage erhebt, weil diese eine Leistung nicht erbringt.
Unsere Tipps zum Vertragsabschluss
Progression
Eine Progression im Vertrag ist gut, kostet aber mehr. Vereinfacht bedeutet Progression: Je schwerer der Unfall, je mehr wir gezahlt. Bei Vollinvalidität auch weit über die vereinbarte Summe hinaus. Die Progression sollte man bei einem Versicherungsvergleich unbedingt berücksichtigen.
Extras
Einige Versicherungen werben mit vielen Extras und treiben damit den Beitrag in die Höhe. Aber Unfall-Krankenhaustagegeld oder Unfall-Genesungsgeld als Extra kostet viel und bringt wenig.
Prämienrückgewähr
Aufpassen sollten Azubis und Azubinen auch bei Versicherungen, die mit Prämienrückgewähr (UPR) abgeschlossen werden. Hier wird vorgegaukelt, dass man auf die seine Versicherungsbeiträge Zinsen erhält. Verbraucherschutzorganisationen warnen vor diesem Modell.