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Rechtschutzversicherung

Was wird abgesichert?

Eine Rechtschutzversicherung gilt in der Regel nur für bestimmte Rechtsgebiete. So kann ein Auszubildender zum Beispiel eine Berufs-Rechschutzversicherung abschließen oder eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung.

Je nachdem, welche Bereiche abgesichert sind, übernimmt die Rechtschutzversicherung im Fall einer Streitigkeit unter anderem die Kosten für die anwaltliche Vertretung und Gerichtsgebühren.

Bestimmte Rechtsgebiete oder Ereignisse, wie z.B. vorsätzliche Straftaten durch den Azubi sind in der Regel ausgeschlossen. Außerdem greift eine neu abgeschlossene Versicherung in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Ist die Streitigkeit oder der Rechtsfall vorher entstanden, greift der Versicherungsschutz nicht!

Wann macht die Rechtschutzversicherung Sinn?

Auszubildende brauchen nicht unbedingt eine Rechtschutzversicherung. Alle andren hier genannten Versicherungen sind wichtiger, vor allem die Haftpflichtversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung!

Wenn Auszubildende Mitglied in ihrer Gewerkschaft sind, haben sie außerdem automatisch Rechtschutz im Bereich Arbeitsrecht und Sozialrecht. Ist ein Auszubildender Mitglied im Mieterverein, bekommt er Rechtschutz bei Mietstreitigkeiten.

Außerdem sollten Auszubildende vor Abschluss eines Vertrages unbedingt checken, ob sie nicht bereits über ihre Eltern rechtschutzversichert sind. Dies ist der Fall, wenn die Eltern eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, die den Azubi bis zu einer bestimmten Altergrenze oder während der Ausbildung mit einschließt.

Wann sollen Azubis die Rechtschutzversicherung abschließen?

Wenn sich ein Azubi oder eine Azubine für eine Rechtschutzversicherung entscheiden, sollten sie die Versicherung bald abschließen und nicht warten, bis ein Streitfall entstanden ist. Denn dann greift die neu abgeschlossene Versicherung in der Regel nicht.

Beiträge und Leistungsvergleich

Es ist schwierig hier Angaben über die Höhe der Beiträge zu machen: Die Höhe Beiträge zur Rechtschutz-Versicherung wird natürlich stark davon beeinflusst, wie hoch die Deckungssumme ist. Verbraucherschutzorganisationen empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro. Außerdem hängt die Höhe der Beiträge natürlich davon ab, für welche Rechts-Gebiete die Versicherung gilt. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich aber auf jeden Fall!

Kündigung der Rechtschutzversicherung

Wie ein Auszubildender seine Rechtschutzversicherung kündigen kann, geht aus dem Vertrag her vor. Grundsätzlich gilt:

Wenn die Rechtschutzversicherung für ein Jahr abgeschlossen wurde, kann der Auszubildende sie drei Monate vor Ablauf kündigen. Tut er dies nicht, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein Jahr!

Falls die Rechtschutzversicherung für fünf Jahre abgeschlossen wurde, kann sie erstmals zum Ende der Versicherung nach fünf Jahren mit drei Monaten Frist gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung der Versicherung jedes Jahr mit drei Monaten Frist möglich.

Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne mehr Leistungen anzubieten. Hier muss die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen.

Eine außerordentlich Kündigung ist auch möglich, wenn die Versicherung nicht zahlt oder wenn die Versicherung innerhalb eines Jahres in zwei Rechtschutzfällen Zahlungen geleistet hat.

Unsere Tipps zum Vertragsabschluss

Selbstbeteiligung

Eine kleine Selbstbeteiligung zu vereinbaren ist nicht schlecht. Das macht die Police günstiger und man der Auszubildende ist trotzdem für teurere Streitfälle abgesichert.

Weltweiter Schutz

Die Police sollte am besten auch außerhalb von Europa gelten.

Familienversicherung

Der Auszubildende sollte auch darauf achten, dass mitversicherte Personen, wie z.B. der Ehepartner oder der Panter aus eheähnlicher Gemeinschaft im Vertrag erwähnt werden.

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