Angebote für Fachkräfte

Weiterbildung zum Azubi-Coach
Qualifizierung zum/zur Ausbildungsberater/in
Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb
Weiterbildung zum Systemischen Coach
Weiterbildung zum Systemischen Deeskalationscoach
Weiterbildung zum Lösungsorientierten Coach

Institut für Bildungscoaching

Pflichten des Azubis

Berufsausbildung

In § 13 Berufsbildungsgesetz sind die Pflichten des Auszubildenden während der Lehre aufgeführt. Die wichtigste Pflicht aller Azubis und Azubinen lautet:

„Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.“

Wer also eine Berufsausbildung macht ist auch verpflichtet den Beruf zu lernen. Darüber hinaus gelten aber noch speziellere Pflichten.


Ausbildungsplatz

Aufgaben sorgfältig ausführen
Auszubildende müssen die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. Allerdings muss auch die besondere Rolle des Lehrlings beachtet werden: Lehrlinge dürfen vom Ausbilder nur mit Aufgaben betraut werden, die ihr Können nicht übersteigen. Fehler kommen bei Azubis vor, insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Normalerweise sollte immer ein Ausbilder in der Nähe sein, der deine Fehler erkennt und korrigiert. Falls ein Lehrling durch einen Fehler am Ausbildungsplatz einen Schaden anrichtet, gilt laut eines Grundsatzurteils des BAG folgendes:

  • Bei grober Fahrlässigkeit musst der Azubi zahlen.
  • Bei normaler Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen dem Azubi und dem Ausbilder geteilt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit musst der Azubi nicht zahlen.

Ob der Azubi zahlen muss oder nicht hängt also vom Grad der Fahrlässigkeit ab und ist in vielen Fällen vom Laien schwer zu beurteilen, da viele Aspekte berücksichtigt werden müssen. Der Schaden darf dem Azubi nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden. Er muss ihm gesondert in Rechnung gestellt werden!

Anweisungen befolgen
Trägt ein Ausbilder oder auch ein Geselle oder Abteilungsleiter dir etwas auf, musst du den Auftrag ausführen. Hier gibt es allerdings Grenzen. Einem Azubi oder einer Azubine dürfen nur Aufgaben übertragen werden, denen sie körperlich gewachsen sind. Hier kann es zwischen männlichen und weiblichen Lehrlingen einen Unterschied geben, da weibliche Lehrlinge in der Regel über weniger Kraft verfügen, als männliche Lehrlinge.
Egal ob männlich oder weiblich: Dem Azubi dürfen am Ausbildungsplatz nur Tätigkeiten übertragen werden, die dem Ausbildungsziel dienen!
Es kann auch generelle Verbote an der Ausbildungsstelle geben (zum Beispiel private Telefonate während der Ausbildungszeit). Was das Aussehen und die Kleidung betrifft, gilt: Sie darf nicht geschäftsschädigend sein.

Regeln im Ausbildungsbetrieb beachten
Azubis und Azubinen müssen sich an die geltende Ordnung an der Ausbildungsstelle halten. (zum Beispiel Arbeitssicherheitsvorschriften und die Hausordnung) I
Grundsätzlich gilt: Das Weisungsrecht beschränkt sich auf die Ausbildungszeiten. Der Ausbilder darf dem Azubi vorschreiben, wie er sich am Ausbildungsplatz zu verhalten hat. Was der Azubi nach Feierabend tut, ist Privatsache.

Gegenstände sorgfältig behandeln
Natürlich musst du alle Gegenstände, mit denen du an deiner Ausbildungsstelle zu tun hast, vorsichtig und pfleglich behandeln. Bei grober oder normaler Fahrlässigkeit im Umgang mit Maschinen und Geräten droht eine Klage auf Schadensersatz.

Berufsschule

Die Ausbildung findet am Arbeitsplatz und in der Berufsschule statt. Der Auszubildende ist während der Lehre verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Das gilt auch für vorgeschriebene Lehrgänge. Kannst du wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, muss du dich bei deiner Lehrstelle krank melden, siehe Krankmeldung.

Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Wer einen Beruf lernen und die Lehre abschließen will, muss an der Zwischenprüfung und der (gestreckten) Abschlussprüfung teilnehmen. Kannst du wegen Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen, muss du dich bei deiner Lehrstelle krank melden.

Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis

Krankmeldung

Wenn ein Azubi sich nicht korrekt krank meldet, kann dies unangenehme Konsequenzen haben. Laut Arbeitsrecht kann ihm eine Lohnkürzung, eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung drohen. Dieser kleine Ratgeber soll dir helfen, keine Fehler zu machen.


Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber
Wann und wie sich ein Arbeitnehmer beim Arbeitgeber krank melden muss, ist im Arbeitsrecht in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, muss er dies dem Betrieb noch am gleichen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen. Er musst ihm auch mitteilen, wie lange er voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird. Den Grund der Erkrankung, also die Diagnose des Arztes, muss er nicht angeben. Danach muss der Arbeitgeber den Auszubildenden in Ruhe lassen. Er darf ihn nicht anrufen und unter Druck setzen, oder sogar verlangen, dass er trotz Krankmeldung in die Arbeit kommt. Leider hat es sich in den letzten Jahren wieder mehr eingebürgert, dass Arbeitnehmer und Azubis trotz Krankmeldung in die Arbeit gehen, aus Angst vor negativen Konsequenzen. Mit dem Arbeitsrecht ist dies nicht vereinbar.
Wenn ein Azubi länger als drei Kalendertage krank ist, musst er am folgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Er musst also zum Arzt gehen und sich ein Attest ausstellen lassen. Die Abgabe der Krankmeldung beim Arbeitgeber muss spätestens am vierten Arbeitstag der Erkrankung erfolgen.
Der Arbeitgeber kann aber laut Arbeitsrecht schon eine Vorlage der Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen. Das kann er mit dem Azubi mündlich oder schriftlich vereinbaren. Der Azubi muss dann immer am ersten Tag der Krankheit zum Arzt gehen und die Krankmeldung sofort an den Betrieb schicken.

Formulare
Beim Arzt bekommt der Arbeitnehmer zwei Formulare:
Ein Formular ist für die Abgabe im Betrieb bestimmt. Das andere Formular, auf dem auch die Diagnose vermerkt ist, ist zur Vorlage bei der Krankenkasse gedacht. Nicht verwechseln!

Krankmeldung in der Berufsschule
In der Berufsschule muss sich der Azubi entsprechend der Vorgaben durch den Klassenlehrer entschuldigen. Normalerweise gilt auch hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Dasselbe gilt, wenn du während anderer Ausbildungsmaßnahmen erkrankst, also zum Beispiel während eines Innungskurses.
Wenn du in der Berufsschule oder bei anderen Ausbildungsmaßnahmen fehlst, musst du dich immer auch im Betrieb krank melden!

Erkrankung während der Arbeit
Wenn der Azubi während der Arbeit krank wird, muss er sich bei seinem Ausbilder abmelden und kann dann nach Hause oder zum Arzt gehen. Falls er aufgrund eines Betriebsunfalls erkrankt, sollte der Azubi das beim Arzt unbedingt angeben!

Arzttermin während der Arbeit
Arzttermine sollte der Azubi immer außerhalb seiner Arbeitszeit vereinbaren. Bekommt er nur während der Arbeitszeit einen Termin, sollte er das im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abklären und ihm eine Bestätigung deines Arztbesuches vorlegen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Laut Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sechs Wochen lang den Lohn fortzahlen, wenn dieser erkrankt ist und sich korrekt krank gemeldet hat. Das ist in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt.
Dies gilt aber nur, wenn den Azubi an der Erkrankung kein Verschulden trifft, also wenn er nichts tut, was den Heilungsprozess verzögert. Ist der Azubi länger als sechs Wochen krank, bekommt er kein Geld mehr vom Arbeitgeber mehr gezahlt, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.
Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung nach § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz verweigern, wenn der Auszubildende kein Attest vorlegt. Er darf dem Azubi aber keinen Urlaub abziehen oder verlangen, dass er die Fehlzeiten reinarbeitet. Er kann ihn aber eine Abmahnung aussprechen und – bei mehreren Verstößen gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz – auch die fristlose Kündigung.

Verspätungen
Der Auszubildende trägt auch für Verspätungen die Verantwortung. Er hat die Pflicht, bei Arbeitsbeginn im Betrieb zu sein. Für eine Verspätung kann der Azubi eine Abmahnung bekommen, auch wenn es nur zehn Minuten sind. Bei der dritten Abmahnung droht dann die fristlose Kündigung. Falls du im Betrieb zu spät kommst, solltest du dich deshalb immer aktiv entschuldigen und anbieten, die Zeit wieder reinzuarbeiten.

Freie Arztwahl
Der Betrieb darf dem Azubi nicht vorschreiben, zu welchem Arzt er gehen soll oder verlangen, dass die Diagnose in der Krankmeldung bei einem anderen Arzt überprüft wird. Ausnahme: Falls der Azubi auffällig oft an einzelnen Tagen oder an Brückentagen fehlt oder wenn er sehr lange krank ist, kann der Betrieb den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Dann wird der Azubi von einem Arzt der Krankenkasse untersucht, der die Diagnose überprüft.

Verhalten während der Krankheit
Der Azubi darf während einer Erkrankung nichts tun, was den Heilungsprozess behindert. Das kann je nach Diagnose sehr unterschiedlich sein. In Extremfällen ist es sogar denkbar, dass ein Azubi während einer Krankmeldung in Urlaub fährt.

Urlaubsanspruch
Krankheitszeiten haben keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch. Die Fehltage dürfen nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Im Gegenteil: Erkrankt der Azubi im Urlaub, werden im die erkrankten Tage nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn er eine Krankmeldung vorlegt, siehe Urlaub.

Abmahnung / Fristlose Kündigung
DEine Verspätete Abgabe der Krankmeldung kann laut Arbeitsrecht bei einem Azubi eine Abmahnung zur Folge haben. Bei wiederholter fehlerhafter verspäteter Krankmeldung kann der Arbeitgeber sogar die fristlose Kündigung aussprechen, siehe Kündigung durch den Ausbilder. Dasselbe gilt natürlich, wenn ein Azubi statt einer echten Krankmeldung eine Fälschung vorlegt oder sich während der Krankmeldung nicht korrekt verhält. Wer mit Grippe zu einer Feier geht, riskiert seinen Ausbildungsplatz, denn er könnte ja vom Arbeitgeber oder Kollegen gesehen werden.

Berichtsheft / Schriftliche Ausbildungsnachweise

Jeder Azubi muss während seiner Lehre ein Berichtsheft führen und dort seine Tätigkeiten vermerken . Das Berichtsheft ist der Ausbildungsnachweis. Mit ihm wird nachgewiesen, dass du an deinem Ausbildungsplatz auch deinen Beruf erlernt hast.

Der Azubi muss sein Berichtsheft regelmäßig führen. Der Ausbilder kann von ihm verlangen, dass er das Berichtsheft zu einem bestimmten Termin vorlegen muss. Kommt der Azubi dieser Pflicht nicht nach, droht ihm eine Abmahnung bzw. die Kündigung der Lehrstelle.

Der Ausbilder muss die Einträge kontrollieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, sollte der Azubi sein Berichtsheft trotzdem regelmäßig führen, denn er braucht vollständige Ausbildungsnachweise für die Zulassung zur Abschlussprüfung: Ein vollständiges Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was viele Azubis nicht wissen: Fast für alle Berufe schreibt die Ausbildungsordnung vor, dass der Azubi sein Berichtsheft während der Arbeitszeit an der Lehrstelle führen darf!

Wenn ein Ausbilder vom Azubi verlangt, falsche Angaben in seinem Berichtsheft zu machen, sollte er sich nach der Probezeit wehren. Denn dies ist immer ein Hinweis darauf, dass die Ausbildung mangelhaft ist bzw. die Azubis oft ausbildungsfremde Tätigkeiten machen müssen. Alles, was in den schriftlichen Ausbildungsnachweisen steht, hast du offiziell an deiner Lehrstelle gelernt. Falls du später Schadensersatz wegen einer mangelhaften Ausbildung fordern will, ist das Berichtsheft der wichtigste Nachweis!


Vorlage Berichtsheft

Berichtshefte können unterschiedlich aussehen. Es macht einen Unterschied, ob du Friseur, Koch oder Metallbauer lernst. Das Berichtsheft ist deiner Ausbildung angeglichen. Das Berichtsheft besteht aber immer aus einem Deckblatt und den verschiedenen Berichten. Man kann das Berichtsheft in Heftform oder auch als Software kaufen bzw. downloaden und am Computer führen. Die jeweiligen Berichte können dann ausgedruckt werden. Manche Azubis müssen Tagesberichte schreiben, andere Wochenberichte oder Monatsberichte. Bei technischen Berufen werden manchmal auch Zeichnungen u.ä. verlangt.

Vorlage für Tagesberichte

Name, Vorname

_________________

Kalenderwoche

_________________

Tag

Tätigkeit

Stunden

Bereich

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Gesamtstundenzahl

Datum/Unterschrift Auszubildender

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Datum/Unterschrift Ausbilder

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Betriebsgeheimnis

Der Azubi darf mit außenstehenden Personen nicht über Betriebsgeheimnisse reden, von denen er an seiner Lehrstelle erfährt. Betriebsgeheimnisse sind alle vertraulich anzusehenden Daten, wie zum Beispiel Informationen über Kunden, Lagerbestände, Preiskalkulationen, Patente oder auch spezielle Geschäftsgeheimnisse wie Rezepte.

Aber wie kannst du sicher wissen, ob es sich um ein Betriebsgeheimnis handelt oder nicht?

Dafür musst du dir zwei Fragen stellen: Ist es ein „Geheimnis“, also nur einem bestimmten Personenkreis bekannt? Würde es dem Betrieb schaden, wenn die Informationen bekannt wird? Nur wenn du beide Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, handelt es sich um ein Betriebsgeheimnis.

Deine Pflicht, über Geschäftsgeheimnisse zu schweigen, gilt auch nach dem Ende der Ausbildung. Wenn der Azubi ein Betriebsgeheimnis ausplaudert und der Betrieb davon erfährt oder sogar deshalb Schaden nimmt, musst der Azubi mit einer Abmahnung oder mit einer Kündigung durch den Ausbilder rechnen. Unter Umständen kann der Betrieb auch zusätzlich Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch den Verrat des Betriebsgeheimnisses ein Schaden entstanden ist.

Weiterbildung zum Azubi-Coach für Fachkräfte

 

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