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Mobbing

Mobbing im Arbeitsrecht

Wie im wirklichen Leben kommt es am Ausbildungsplatz oder am Arbeitsplatz leider zu Reibereien und Konflikten oder auch Diskriminierungen. Azubis benutzen sehr oft das Wort „Mobbing“ um zum Ausdruck zu bringen, dass sie in ihrem Arbeitsplatz Opfer von Schikane werden. Das Wort „Mobbing“ ist zu Schlag- und Modewort geworden und obwohl die Azubis sehr leiden handelt es sich oft nicht um wirkliches Mobbing im Sinne des Arbeitsrechts. Wenn Azubis aber wirklich Opfer von Mobbing werden, wird der Arbeitsplatz zum Psychoterror und ein psychischer Zusammenbruch ist oftmals die Folge.

Mobbing im Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn mehrere der folgenden Punkte zutreffen und wenn sich die schlechte Behandlung sich über Monate hinzieht:

 

  • Der Azubi wird oft und ohne Grund kritisiert
  • Der Azubi wird vor anderen lächerlich gemacht und bloßgestellt
  • Der Azubi wird beleidigt und/oder diskriminiert
  • Der Arbeitsleistungen werden aberkannt
  • Der Azubi erhält Drohungen, auch Androhung von körperlicher Gewalt
  • Der Azubi wird nicht gegrüßt, niemand spricht mit ihm, Gespräche verstummen
  • Der Azubi wird bei seiner Arbeit behindert
  • Der Azubi wird sexuell belästigt


Mobbing am Arbeitsplatz

Warum ich? Diese Frage stellen sich Mobbing-Opfer oft. Sie stellen sich selbst die Frage: Was habe ich falsch gemacht? Womit habe ich diese Schikane verdient?

Auf diese Fragen gibt es jedoch keine abschließende Antwort. Warum gerade die eine oder andere Person gemobbt wird, ist meistens nicht zu ergründen.

Häufig hat der Psychoterror auch gar nicht sehr viel mit dem Verhalten des Opfers zu tun: Mobbing entsteht, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden und die Mitarbeiter Angst vor einer Kündigung haben. Die Kollegen suchen aus einer unbestimmten Angst heraus ein Opfer um die eigene Ohnmacht nicht so stark zu empfinden. Eine besonders schwere Form von Mobbing ist sexuelle Belästigung.

Der Psychoterror am Arbeitsplatz führt beim Opfer oft zu psychischen und körperliche Beschwerden. Mobbing-Opfer leiden häufig unter folgenden Symptomen:

  • innere Unruhe
  • Schlafstörungen
  • Magen-/Darmprobleme
  • Herz-/Kreislaufprobleme
  • Angstsymptome
  • depressive Verstimmungen

Die „Täter“ sind nicht nur Kollegen, es können durchaus auch Vorgesetzte sein. Wenn der Azubi von seinem Ausbilder gemobbt wird heißt das „Bossing“ und ganz schlimm wird die Situation, wenn Vorgesetzte und Kollegen zusammenhalten. Es ist wichtig für Mobbing-Opfer sich zur Wehr zu setzen und sich Beratung zu suchen.

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Mobbing in der Schule

Azubis können nicht nur am Arbeitplatz, sondern auch in der Berufsschule gemobbt werden. Die Klasse oder bestimmte Gruppen suchen sich dann einen Schüler, der geärgert, gehänselt, ausgeschlossen oder auch bedroht wird. Mobbing in der Schule kann genauso schlimme Konsequenzen für das Opfer haben wie Mobbing am Arbeitsplatz. Falls du betroffen bist solltest du unbedingt bei Lehren Beratung suchen und ggf. die Klasse oder sogar die Schule wechseln.

Verhalten

Folgendes Verhalten ist bei Mobbing empfehlenswert:

Darüber sprechen
Es ist wichtig, dass du mit Menschen seines Vertrauens über deine Probleme und Konflikte am Ausbildungsplatz sprichst. Wenn du den Psychoterror, die Schikane und die Diskriminierungen einfach runterschluckst, werden sich die Erfahrungen bald auf deine Psyche oder auf seinen Körper auswirken. Wenn du sexuell belästigt wirst, ist die Situation oft besonders belastend. In diesem Fall sollten sich Azubinen umgehend an den Frauennotruf wenden, einen Kontakt in ihrer Nähe finden sie unter www.frauennotrufe.de! Aber auch in Fällen ohne sexuelle Belästigung kann eine psychologische Betreuung richtig und nötig sein.

Ein Tagebuch führen
Du solltest alle Vorfälle möglichst genau dokumentieren, am besten in Form eines Tagebuchs. Wer hat was, wann zu wem gesagt und wer war noch dabei? Oder wer hat wann was getan und wer war noch dabei? Alles sollte möglichst genau aufgeschrieben werden. Auf dieses Tagebuch kannst du später zurückgreifen. Du kannst dann bei einem späteren Gespräch oder einem Verfahren genau nachvollziehen, von wem die Schikane ausging und wer mitgemacht hat. Es kann sehr nützlich sein, wenn du dich wehren oder Schadensersatz fordern willst.

Klar und deutlich reagieren
Der Azubi sollte möglichst frühzeitig Stellung beziehen, wenn er mit dem Verhalten von Kollegen oder Vorgesetzten ihm gegenüber oder auch gegenüber anderen nicht einverstanden ist. Das heißt: Klar und deutlich sagen, was man nicht in Ordnung findet die Dinge genau benennen. Dabei ist es immer empfehlenswert, in der Ich-Form zu sprechen, da dies weniger aggressiv bzw. vorwurfsvoll wirkt. Also nicht: „Sie kritisieren mich ständig!“ sondern „Ich fühle mich ständig von Ihnen kritisiert und oft empfinde ich die Kritik als nicht gerechtfertigt!“.

Den Täter darauf ansprechen
Der Azubi sollte, falls möglich, mit dem Täter persönlich sprechen. Vor dem Gespräch kann er sich einige Situationen überlegen, in denen das Verhalten der Person besonders verletzend und offensichtlich war. Das Gespräch sollte der Azubi aber nicht alleine führen. Es sollte ein Vorgesetzter oder eine andere Person und/oder bestenfalls auch ein Betriebsratsmitglied dabei sein. Das Gespräch sollte protokolliert werden!

Personal- und Betriebsrat einschalten
Der Azubi sollte den Betriebsrat unbedingt in Kenntnis setzen und über die Vorkommnisse informieren.

Den Vorgesetzen oder Ausbilder um Hilfe bitten
Der Vorgesetzte und der Ausbilder des Azubis haben Fürsorgepflichten. Sie müssen dafür sorgen, dass der Azubi am Ausbildungsplatz weder körperlich noch seelisch gefährdet ist. Damit sie dir helfen können, müssen sie auch informiert werden. Fall dein direkter Vorgesetzter oder dein Ausbilder Teil des Psychoterrors ist kannst du eine Ebene höher gehen.

Krankschreiben
Mobbing macht krank. Von daher ist es nicht verwunderlich, falls Betroffene unter psychischen oder psychosomatischen Problemen leiden. Wenn die Belastung zu groß wird, sollten die Auszubildenden unbedingt einen Arzt aufsuchen und sich krank schreiben lassen. Die Krankschreibung kann sich auch nur auf den Betrieb beziehen, so dass du weiter die Schule besuchen kannst!

Arbeit verweigern
Wenn alles nicht hilft und niemand dich schützt, kannst du in letzter Konsequenz sogar die Arbeit verweigern. Allerdings muss man das gut vorbereiten. Hierbei brauchst du rechtliche Hilfe bzw. eine rechtliche Vertretung, siehe Beratung.

Nichts unterschreiben
Du solltest nie etwas unterschreiben, sondern immer um Bedenkzeit bitten und sich beraten lassen.

Wechsel des Ausbildungsplatzes
Bei Mobbing hilft letztendlich oft nur noch ein Ausbildungsplatzwechsel, siehe Kündigung durch den Azubi In großen Betrieben ist manchmal – mit Unterstützung des Betriebsrates – eine Versetzung möglich.

Schadensersatz fordern
Wenn der Azubi die Ausbildung abbrechen muss, weil er gemobbt oder sexuell belästigt wurde, kannst er den Betrieb unter Umständen auf Schadensersatz verklagen! Der Nachweis ist allerdings nicht leicht zu führen. Entscheidend wird auch hier sein, dass sich der Azubi frühzeitig rechtliche Hilfe gesucht und den Ausbildungsbetrieb auf die Situation hingewiesen hat. Schriftliche Nachweise sind sehr wichtig.


Abmahnung / Kündigung

Die Schikane kann auch beinhalten, dass der Azubi eine Abmahnung erhält. In der Abmahnung werden ihm dann Dinge unterstellt, die er nicht getan hat. Eine Abmahnung dienst in diesem Fall der Einschüchterung und ist gleichzeitig als Vorbereitung der Kündigung zu verstehen. Der Azubi sollte sich deshalb unbedingt zur Wehr setzen. Was man gegen eine Abmahnung oder gegen eine Kündigung tun kann, erfährst du unter Kündigung durch den Ausbilder.

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Beratung

Mobbing-Opfer sollten sich frühzeitig beraten lassen. Im Internet gibt es einige Online-Foren, in denen sich Mobbing-Opfer austauschen und Beratung bekommen können. Das ist ein Anfang. Psychologische Betreuung findest du über deinen Hausarzt.Beratungsmöglichkeiten zu allen rechtlichen Fragen bei Mobbing findest du unter Mein Recht durchsetzen.

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