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Mobbing
Mobbing im Arbeitsrecht
Wie im wirklichen Leben kommt es am Ausbildungsplatz oder am Arbeitsplatz leider zu Reibereien und Konflikten oder auch Diskriminierungen. Azubis benutzen sehr oft das Wort „Mobbing“ um zum Ausdruck zu bringen, dass sie in ihrem Arbeitsplatz Opfer von Schikane werden. Das Wort „Mobbing“ ist zu Schlag- und Modewort geworden und obwohl die Azubis sehr leiden handelt es sich oft nicht um wirkliches Mobbing im Sinne des Arbeitsrechts. Wenn Azubis aber wirklich Opfer von Mobbing werden, wird der Arbeitsplatz zum Psychoterror und ein psychischer Zusammenbruch ist oftmals die Folge.
Mobbing im Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn mehrere der folgenden Punkte zutreffen und wenn sich die schlechte Behandlung sich über Monate hinzieht:
- Der Azubi wird oft und ohne Grund kritisiert
- Der Azubi wird vor anderen lächerlich gemacht und bloßgestellt
- Der Azubi wird beleidigt und/oder diskriminiert
- Der Arbeitsleistungen werden aberkannt
- Der Azubi erhält Drohungen, auch Androhung von körperlicher Gewalt
- Der Azubi wird nicht gegrüßt, niemand spricht mit ihm, Gespräche verstummen
- Der Azubi wird bei seiner Arbeit behindert
- Der Azubi wird sexuell belästigt
Mobbing am Arbeitsplatz
Warum ich? Diese Frage stellen sich Mobbing-Opfer oft. Sie stellen sich selbst die Frage: Was habe ich falsch gemacht? Womit habe ich diese Schikane verdient?
Auf diese Fragen gibt es jedoch keine abschließende Antwort. Warum gerade die eine oder andere Person gemobbt wird, ist meistens nicht zu ergründen.
Häufig hat der Psychoterror auch gar nicht sehr viel mit dem Verhalten des Opfers zu tun: Mobbing entsteht, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden und die Mitarbeiter Angst vor einer Kündigung haben. Die Kollegen suchen aus einer unbestimmten Angst heraus ein Opfer um die eigene Ohnmacht nicht so stark zu empfinden. Eine besonders schwere Form von Mobbing ist sexuelle Belästigung.
Der Psychoterror am Arbeitsplatz führt beim Opfer oft zu psychischen und körperliche Beschwerden. Mobbing-Opfer leiden häufig unter folgenden Symptomen:
- innere Unruhe
- Schlafstörungen
- Magen-/Darmprobleme
- Herz-/Kreislaufprobleme
- Angstsymptome
- depressive Verstimmungen
Die „Täter“ sind nicht nur Kollegen, es können durchaus auch Vorgesetzte sein. Wenn der Azubi von seinem Ausbilder gemobbt wird heißt das „Bossing“ und ganz schlimm wird die Situation, wenn Vorgesetzte und Kollegen zusammenhalten. Es ist wichtig für Mobbing-Opfer sich zur Wehr zu setzen und sich Beratung zu suchen.
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Mobbing in der Schule
Azubis können nicht nur am Arbeitplatz, sondern auch in der Berufsschule gemobbt werden. Die Klasse oder bestimmte Gruppen suchen sich dann einen Schüler, der geärgert, gehänselt, ausgeschlossen oder auch bedroht wird. Mobbing in der Schule kann genauso schlimme Konsequenzen für das Opfer haben wie Mobbing am Arbeitsplatz. Falls du betroffen bist solltest du unbedingt bei Lehren Beratung suchen und ggf. die Klasse oder sogar die Schule wechseln.
Verhalten
Folgendes Verhalten ist bei Mobbing empfehlenswert:
Abmahnung / Kündigung
Die Schikane kann auch beinhalten, dass der Azubi eine Abmahnung erhält. In der Abmahnung werden ihm dann Dinge unterstellt, die er nicht getan hat. Eine Abmahnung dienst in diesem Fall der Einschüchterung und ist gleichzeitig als Vorbereitung der Kündigung zu verstehen. Der Azubi sollte sich deshalb unbedingt zur Wehr setzen. Was man gegen eine Abmahnung oder gegen eine Kündigung tun kann, erfährst du unter Kündigung durch den Ausbilder.
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Beratung
Mobbing-Opfer sollten sich frühzeitig beraten lassen. Im Internet gibt es einige Online-Foren, in denen sich Mobbing-Opfer austauschen und Beratung bekommen können. Das ist ein Anfang. Psychologische Betreuung findest du über deinen Hausarzt.Beratungsmöglichkeiten zu allen rechtlichen Fragen bei Mobbing findest du unter Mein Recht durchsetzen.