Seeschiffahrt

Zuständig für die Auszubildende im Bereich Seeschifffahrt sind je nach Beruf und Bundesland unterschiedliche Stellen:

  • Ministerien

  • Staatsministerien

  • Regierungspräsidien

  • Staatsverwaltungen

  • Landesanstalten

  • Landwirtschaftskammern

  • Industrie- und Handelskammern

Alle Azubis, die einen Beruf in der Seeschifffahrt erlernen und einen Ausbildungsvertrag abschließen, werden bei der jeweiligen zuständigen Stelle registriert. Die zuständige Stelle nimmt die Prüfungen ab, berät Ausbilder und Auszubildende bei Fragen rund um die Ausbildung und vermittelt bei Problemen zwischen Auszubildenden und Ausbilder.

Liste der Berufe

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