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Qualifizierung zum Jugend-Schuldnerberater
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Arbeitnehmer-Sparzulage
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
De Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine Unterstützung des Staates für Geringverdiener zum Vermögensaufbau.
Viele Azubis erhalten vermögenswirksame Leistungen, weil dies in einem Tarifvertrag so festgelegt ist oder weil die Arbeitgeber freiwillig zahlen. Die vermögenswirksamen Leistungen werden dann in eine Anlageform eingezahlt und der Azubi kann zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Aber auch wenn du von deinem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen erhältst kannst du die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Hier findest du noch weitere Informationen und Tipps zur Arbeitnehmer-Sparzulage.
Wie bekommt man die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer Sparzulage muss man beantragen. Dies geschieht, indem man der jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage VL beifügt. Den Antrag kann man auch rückwirkend stellen, aber nur vier Jahre. Wenn du also 2011 mit dem sparen anfängst musst du spätestens 2015 den Antrag auf die Arbeitnehmer-Sparzulage stellen.
Anlageformen für die Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist für das ansparen für Vermögen gedacht und nicht für die Altersvorsorge. Der Staat fördert deshalb nur bestimmte Anlageformen und zwar:
Um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen aber nicht über 20.000 Euro liegen. Bei Azubis ist das in der Regel kein Problem und auch Berufseinsteiger verdienen oft noch nicht so viel.