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Arbeitnehmer-Sparzulage


Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

De Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine Unterstützung des Staates für Geringverdiener zum Vermögensaufbau.

Viele Azubis erhalten vermögenswirksame Leistungen, weil dies in einem Tarifvertrag so festgelegt ist oder weil die Arbeitgeber freiwillig zahlen. Die vermögenswirksamen Leistungen werden dann in eine Anlageform eingezahlt und der Azubi kann zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen.

Aber auch wenn du von deinem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen erhältst kannst du die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Hier findest du noch weitere Informationen und Tipps zur Arbeitnehmer-Sparzulage.

Wie bekommt man die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer Sparzulage muss man beantragen. Dies geschieht, indem man der jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage VL beifügt. Den Antrag kann man auch rückwirkend stellen, aber nur vier Jahre. Wenn du also 2011 mit dem sparen anfängst musst du spätestens 2015 den Antrag auf die Arbeitnehmer-Sparzulage stellen.

Anlageformen für die Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist für das ansparen für Vermögen gedacht und nicht für die Altersvorsorge. Der Staat fördert deshalb nur bestimmte Anlageformen und zwar:


1Beteiligungssparen
Beteiligungssparen ist möglich, wenn du in einen Aktienfonds einzahlst oder Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen erwirbst. Hier kannst du maximal 20% des jährlich angesparten Betrages als Zulage erhalten, maximal gibt es Zulagen in Höhe von 80 Euro im Jahr.

Um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen aber nicht über 20.000 Euro liegen. Bei Azubis ist das in der Regel kein Problem und auch Berufseinsteiger verdienen oft noch nicht so viel.


2Bausparverträge
Beim Bausparen kannst du als Azubi maximal 9% Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, maximal gibt es Zulagen in Höhe von 43 Euro im Jahr pro Jahr pro Person. Das gilt während und nach der Ausbildung. Um die Arbeitnehmer-Sparzulage für einen Bausparvertrag zu bekommen darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen aber nicht über 17.900 Euro liegen. Bei Azubis ist das in der Regel kein Problem und auch Berufseinsteiger verdienen oft noch nicht so viel.

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