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Qualifizierung zum/zur Jugend-Schuldnerberater/in
Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis
Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb
Krankenversicherung
Was wird abgesichert?
Eine Krankenversicherung sichert Auszubildende ab, wenn sie krank werden. Sie übernimmt die Behandlungskosten und die Kosten für die Medikamente. Teilweise musst du allerdings Zuzahlungen leisten. Außerdem springt sie ein, wenn Azubis oder Azubinen länger krank sind: Zunächst zahlt der Ausbildungsbetrieb den Lohn sechs Wochen weiter. Danach bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Im Sozialgesetzbuch V sind alle Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt, so dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zum größten Teil gleich sind. Seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 haben viele Krankenkassen auch Zusatzleistungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Die Zusatzleistungen wie z.B Akkupunktur werden im Moment in sogenannten Modellvorhaben erprobt. Diese Modellvorhaben gelten zunächst für maximal acht Jahre. Wer sich also aufgrund bestimmter Zusatzleistungen für eine Kasse entscheidet sollte unbedingt fragen, wie lange die Leistung noch sicher ist.
Jeder Auszubildende wird über seinen Arbeitgeber automatische krankenversichert. Aber Achtung: Solltest du deine Ausbildungsvergütung in bar ohne Lohnabrechnung erhalten, in der die Abzüge aufgelistet sind, heißt es: Lieber noch einmal bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob die Beiträge vom Arbeitsgeber auch gezahlt werden.
Wann macht die Krankenversicherung Sinn?
Die Krankenversicherung macht natürlich immer Sinn und ist existenziell notwendig! Deshalb ist sie in der Regel auch gesetzlich vorgeschrieben, und du wirst als Azubi automatisch durch den Ausbilder versichert.
Wann sollen Azubis die Krankenversicherung abschließen?
Sobald du deine Ausbildung beginnst, muss dich dein Ausbilder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für die Wahl der Krankenkasse hat der Azubi nach Ausbildungsbeginn genau 14 Tage Zeit. Wenn du in dieser Zeit deinem Ausbilder nicht mitteilst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du versichert werden möchtest, muss dich dein Ausbilder bei der Krankenkasse versichern, bei der du bisher warst. In der Regel ist das die Krankenversicherung deiner Eltern. Aber du hast die freie Wahl zwischen allen Krankenkassen! Es gibt dabei unterschiedliche Formen, die man an den Abkürzungen erkennt:
- Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)
- Ersatzkrankenkassen (EK)z.B. Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
Die Form spielt allerdings was die Leistung angeht grundsätzlich keine große Rolle. Ein Hauptunterschied ist aber, dass die AOKs und die Ersatzkrankenkassen in der Regel größer sind und mehr Leistungen für den Einheitspreis anbieten, während die kleineren Betriebs- und Innungskrankenkassen ihr Kunden oft persönlicher betreuen.
Beiträge und Leistungsvergleich
Im Jahr 2009 wurde der Gesundheitsfonds eingeführt. Seitdem ist der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und beträgt 15,5 Prozent des Bruttolohns. Der Arbeitsgeber zahlt dann 7,3 Prozent und der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2 Prozent. Alle Beiträge fließen und den Gesundheitsfonds und werden dann an die verschiedenen Kassen verteilt. Wenn eine Krankenkasse nicht mit dem Geld auskommt kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, wenn Sie Überschüsse erwirtschaftet kann Sie das Geld an Ihrer Mitglieder zurückgeben. Außerdem bieten die Krankenkassen verschiedene Wahltarife an, wobei die meisten nur für freiwillig Versicherte in Frage kommen, also in aller Regel nicht für Azubis. Fragen können Azubis aber zum Beispiel nach Bonus-Tarifen: Hier wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Prämien oder Sachleistungen belohnt.
Für Azubis könnte es also Interessant sein zu vergleichen:
- welche Krankenkassen eher Geld ausschütten als zusätzliches Geld verlangen.
- welche Krankenkassen gute Wahltarife und Prämien anbieten.
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Kündigung der Krankenversicherung
Es ist möglich, die Krankenkasse mit einer ordentlichen Kündigung zu wechseln. Aber immer, wenn du zu einer neuen Krankenkasse wechselst, bindest du dich für mindestens 18 Monate. Nach den 18 Monaten beträgt die Kündigungsfrist bei den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel zwei Monate bis Monatsende.Während der 18 Monate Bindungsfrist kannst du nur außerordentlich kündigen, wenn deine Kasse einen Sonderbeitrag erhebt / anhebt oder ausgezahlte Prämien kürzt. Das musst du dann aber noch im gleichen Monat tun. Achtung: Wenn man Wahltarife in Anspruch nimmt bindet man sich unter Umständen für drei Jahre!
Unsere Tipps
Freie Wahl der Krankenversicherung
Manche Ausbilder versuchen bei Beginn der Ausbildung, den Azubi zu einer bestimmten Kranken-Versicherung zu überreden, nach dem Motto: Bei uns im Betrieb sind alle bei dieser gesetzlichen Krankenkasse versichert. Davon solltest du dich nicht beeinflussen lassen. Du hast die freie Wahl!
Private Krankenversicherung halten
Manche Azubis sind, bevor sie die Lehre beginnen, privat versichert, z.B. über ihre Eltern.
Wenn ein Auszubildender mit Beginn der Ausbildung in die gesetzliche Krankenkasse eintritt, kann er die Private-Krankenversicherung kündigen. Das ist aber nicht unbedingt klug.
Verbraucherschutzorganisationen raten hier, die private Krankenversicherung als Anwartschaft weiterlaufen zu lassen. So kann der Azubi später, wenn er deutlich mehr verdient, ohne Problem wieder in die private Krankenkasse zurück wechseln. Der große Vorteil: Es kommt nicht zu einem erneuten Gesundheitscheck.