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Höhe und Bedarf


Bedarf bei Azubis

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Die Bundesagentur für Arbeit errechnet einen bestimmten Bedarf. Auf diesen Bedarf werden dann das eigene und das Einkommen deiner Eltern angerechnet.

Beim Bedarf für die Miete ist es egal, wie teuer oder wie groß die Wohnung ist. Sie muss nicht „angemessen“ sein, wie bei der Berechnung von ALG II. Allerdings gibt es auch nur maximal 224 Euro Mietzahlungen im Rahmen der BAB. Wenn die Miete höher ist kann ein zusätzlicher Mietzuschuss gewährt werden. Dabei kommt es dann darauf an, ob die Wohnung in Größe und Preis angemessen ist.

Die Fahrtkosten des Azubis werden individuell berechnet. Es werden die Fahrtkosten zwischen Berufsschule, Arbeitsstelle und Wohnung übernommen. Bei Auszubildenden, die nicht zu Hause wohnen können, weil der Ausbildungsort zu weit entfernt ist, übernimmt die Bundesagentur auch Kosten für eine Heimfahrt pro Monat. Der Azubi muss seine Fahrtkosten nachweisen können. Es ist immer die preisgünstigste Verkehrsverbindung zu wählen. In der Regel sind dies Bus oder Bahn oder der eigene PKW.

Der Bedarf des Azubis setzt sich aus folgenden Posten zusammen:

348 €
Unterstützung zum Lebensunterhalt
149 €
Miete (ggf. Zusatzbedarf Miete: 75 Euro)

476 €
Fahrtkosten maximal (individuelle Berechnung)
17 €
Fernunterrichtsgebühren

12 €
Arbeitskleidung
130 €
Kinderbetreuungskosten

Bei einer Unterbringung im Wohnheim oder in einer Betriebswohnung wird die Berufsausbildungsbeihilfe anders berechnet. In den folgenden Beispielen zeigen wir, wie hoch der Bedarf in bestimmten Fällen maximal sein kann.

Mehr Informationen in den folgenden Beispielen:


Maximale Höhe der BAB bei Azubi mit eigener Wohnung
Ein Auszubildender mit eigener Wohnung kann maximal folgenden Bedarf haben:

1. Lebensunterhalt
348 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt
149 Euro Mietpausschale
75 Euro Mietzuschlag, wenn die Miete über 146 Euro liegt.
= 572 Euro maximal

2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
+ 1 Heimfahrt monatlich
= 476 Euro maximal

3. Sonstige Aufwendungen:
17 Euro Fernunterrichtsgebühren
12 Euro Arbeitskleidung Euro
130 Euro Kinderbetreuungskosten
= 159 Euro maximal

Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 1207 Euro errechnet werden. Auf den Gesamtbedarf werden jedoch das eigene und das Einkommen der Eltern angerechnet!


Maximale Höhe der BAB bei Azubi im Wohnheim
Ein Auszubildender in einem Wohnheim mit voller Verpflegung kann maximal folgenden Bedarf haben:

1. Lebensunterhalt
Wohnheimkosten
90 Euro für den Azubi
= 90 Euro maximal (plus Wohnheimkosten)

2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
+ 1 Heimfahrt monatlich
= 476 Euro maximal

3. Sonstige Aufwendungen:
17 Euro Fernunterrichtsgebühren
12 Euro Arbeitskleidung
130 Euro Kinderbetreuungskosten
= 159 Euro maximal

Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 725 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Kosten für die Unterbringung im Wohnheim. Auf den Gesamtbedarf werden jedoch das eigene und das Einkommen der Eltern angerechnet.


Maximale Höhe der BAB bei Azubi mit Betriebswohnung
Ein Auszubildender in einer Betriebswohnung mit voller Verpflegung kann maximal folgenden Bedarf haben:

1. Lebensunterhalt
Kosten für die Unterbringung nach Sozialversicherungsentgeltverordnung
90 Euro für den Azubi
= 90 Euro maximal (plus Unterbringungskosten)

2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
+ 1 Heimfahrt monatlich
= 476 Euro maximal

3. Sonstige Aufwendungen:
17 Euro Fernunterrichtsgebühren
12 Euro Arbeitskleidung
130 Euro Kinderbetreuungskosten
= 159 Euro maximal

Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 725 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Kosten für die Unterbringung beim Ausbilder. Auf den Gesamtbedarf werden jedoch das eigene und das Einkommen der Eltern angerechnet.



Bedarf bei Teilnehmern BvB

Bei Teilnehmern in einer Berufsvorbereitenden Maßnahme gilt:
Die Bundesagentur für Arbeit errechnet einen bestimmten Bedarf. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet! Das Einkommen des Teilnehmers wird nur angerechnet, wenn ihm in der Maßnahme etwas gezahlt wird!


216 €
Lebensunterhalt, wenn bei den Eltern lebend
391 €
Lebensunterhalt, wenn auswärtige Unterbringung nötig

58 €
Miete (74 Euro ggf. Zusatzbedarf Miete)
476 €
Fahrtkosten maximal (individuelle Berechnung)

17 €
Fernunterrichtsgebühren
9 €
Lernmittel

12 €
Arbeitskleidung
130 €
Kinderbetreuungskosten

Außerdem werden ggf. noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Wenn der Teilnehmer in einem Wohnheim oder auch beim Maßnahmeträger wohnt, wird die Berufsausbildungsbeihilfe anderes berechnet. Mehr Informationen in den folgenden Beispielen:

Mehr Informationen in folgenden Beispielen:


Maximale Höhe der BAB bei Teilnehmer BvB, der zu Hause lebt
Ein Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der noch bei seinen Eltern lebt, kann maximal folgenden Bedarf haben:

1. Lebensunterhalt
216 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt
= 216 Euro maximal

2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
+ 1 Heimfahrt monatlich
= 476 Euro maximal

3. Sonstige Aufwendungen:
bis 9 Euro Lernmittel
bis 12 Euro Arbeitskleidung
bis 130 Euro Kinderbetreuungskosten bis 130 Euro
= 151 Euro maximal
zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 843 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangkosten. Auf den Gesamtbedarf wird in diesem Fall das Einkommen des Teilnehmers nur angerechnet, wenn er in der Maßnahme ein Einkommen bezieht. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet.


Maximale Höhe der BAB bei Teilnehmer BvB mit eigener Wohnung
Ein Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit eigener Wohnung kann maximal folgenden Bedarf haben:

1. Lebensunterhalt
391 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt
58 Euro Miete
74 Euro Mietzuschlag, wenn die Miete über 58 Euro liegt.
= 512 Euro maximal

2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
+ 1 Heimfahrt monatlich
= 476 Euro maximal

3. Sonstige Aufwendungen:
bis 9 Euro Lernmittel
bis 12 Euro Arbeitskleidung
bis 130 Euro Kinderbetreuungskosten
= 151 Euro maximal
zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 1150 Euro errechnet werden. Hinzu kommen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangkosten! Auf den Gesamtbedarf wird Einkommen des Teilnehmers nur angerechnet, wenn es in der Maßnahme bezogen wird. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet.


Maximale Höhe der BAB bei Teilnehmer BvB im Wohnheim
Ein Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der in einem Wohnheim mit voller Verpflegung lebt, kann maximal folgenden Bedarf haben:

1. Lebensunterhalt
Wohnheimkosten
90 Euro für den Azubi
= 90 Euro maximal (plus Wohnheimkosten)

2. Individuelle Fahrtkosten
Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule
+ 1 Heimfahrt monatlich
= 476 Euro maximal

3. Sonstige Aufwendungen:
bis 9 Euro
bis 12 Euro Arbeitskleidung
bis 130 Kinderbetreuungskosten
= 151 Euro maximal
ggf. Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung

Insgesamt kann also maximal ein Bedarf von 717 Euro errechnet werden. Hinzu kommen ggf. die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangkosten! Auf den Gesamtbedarf wird das eigene Einkommen nur angerechnet, wenn es in der Maßnahme bezogen wird. Das Einkommen der Eltern wird nicht angerechnet.



Maximale Höhe der BAB bei Arbeitslosigkeit vor BvB

Teilnehmer, die vor Beginn einer berufsvorbereitenden Maßnahme arbeitslos waren und Anspruch auf Arbeitslosengeld höher als der Bedarf laut Berufsausbildungsbeihilfe hatten, haben einen höheren Anspruch. Es muss Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe gezahlt werden, wenn er an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt.

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