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Ausbildungszeugnis
Arbeitszeugnis
Am Ende der Ausbildung muss dir dein Arbeitgeber ohne Aufforderung ein Arbeitszeugnis ausstellen. Darauf hast du nach § 16 Berufsbildungsgesetz einen Anspruch. Du kannst dabei zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen. Das einfache Zeugnis gleicht eher einer Bescheinigung, es werden keine Angaben zu Verhalten und Leistung während der Lehre gemacht. Üblich bei der Bewerbung ist das qualifizierte Arbeitszeugnis mit wertenden Bemerkungen über Leistung und Verhalten. Das qualifizierte Ausbildungszeugnis wird oft automatisch ausgestellt, aber es gilt trotzdem:
Ohne deine Aufforderung muss dir dein Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen, und deshalb solltest du bei Ausbildungsende die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses fordern.
Zeugnissprache
Das qualifizierte Ausbildungszeugnis ist ein Balanceakt: Einerseits muss es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes wohlwollend sein, andererseits muss es auch wahr sein. Der Ausbilder muss also das Bestmögliche über dich sagen, ohne zu lügen!
Im Ausbildungszeugnis werden vor allem deine Arbeitsleitung und dein Sozialverhalten bewertet.
Die Zeugnissprache hat dabei ihre eigenen Regeln und die Formulierungen klingen manchmal sehr übertrieben. Meistens verwenden Arbeitgeber feststehende Formulierungen, die für Noten stehen.
Das müssen sie aber nicht. Es steht dem Ausbilder frei, die inhaltliche Aussage einer Note durch eine andere Wortwahl zum Ausdruck zu bringen. Du hast Anspruch auf
- ein formal ordentliches,
- von Rechtschreibfehlern freies,
- auf üblichen Firmenpapier geschriebenes,
- sauberes,
- nicht markiertes,
Zeugnis. Es sollte von deinem Ausbilder und demjenigen, der mit der Ausbildung beauftragt wurde unterschrieben sein.
Achtung: Bestimmte Informationen dürfen in deinem Zeugnis keine Erwähnung finden:
- Krankheitszeiten
- Kündigungsgründe
- private Angelegenheiten wie zum Beispiel Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit
- Straftaten (wenn sie sich nicht auf die Ausbildung ausgewirkt haben)
- Abmahnungen
Bewertung
Das Ausbildungszeugnis ist ein wichtiges Zertifikat und es geht hier weniger um persönliche Meinungen, als um eine korrekte und wohlwollende Bewertung deiner Leistung während der Lehre. Dabei stellt nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes eine befriedigende Bewertung, also die Note drei, den Normalzustand dar. Daraus leitet das Bundesarbeitsgericht ab, dass der Arbeitgeber eine schlechtere Beurteilung und der Auszubildende eine bessere Beurteilung beweisen müssen, wenn es zum Streit kommt.
Ein Azubi der während der Ausbildung eine durchschnittliche Leistung erbringt, hat also Anspruch auf Formulierungen, die der Note drei entsprechen. Ein Ausbildungszeugnis mit der Gesamtnote drei kannst du dir im Ausbildungszeugnis-Generator zusammen stellen!
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Zeitpunkt der Ausstellung
Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis entsteht mit Beendigung der Ausbildung, also sofort. Im Gesetz ist dabei keine Frist festgelegt, innerhalb derer das Zeugnis ausgestellt werden muss. Im Normalfall sollten zwei bis drei Wochen ausreichend sein. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; er darf dein Zeugnis also nicht zurückhalten, weil du zum Beispiel noch einen Schlüssel abgeben musst.
Bewerbung
Bei einer Bewerbung vor dem Ende der Lehre, kannst du ein Zwischenzeugnis von deinem Arbeitgeber anfordern. Das Zwischenzeugnis kann dann bei Ende der Ausbildung in ein endgültiges Ausbildungszeugnis umgewandelt werden!
Fehlendes Ausbildungszeugnis
Wenn das Ausbildungszeugnis nicht kurz nach dem Ende der Ausbildung zugestellt wird, solltest du das Zeugnis umgehend geltend machen und dem Arbeitgeber eine 2-Wochen-Frist für die Ausstellung setzen und mit Klage drohen. Wenn du das Zeugnis nicht geltend machst verwirkst du nach sechs Wochen deinen Anspruch darauf! Da manche Betriebe mit der Ausstellung der Ausbildungszeugnisse überfordert sind, ist es empfehlenswert, gleich einen Entwurf mitzuschicken, der deinen Vorstellungen entspricht. Hier kannst du schnell ein Zeugnis nach deinen Vorstellungen erstellen: Ausbildungszeugnis-Generator
Deinen Zeugnisentwurf schickst du dann mit einem Anschreiben ab. Hier ein Musterbrief:
Sehr geehrter Herr/Frau ____________,
ich habe meine Ausbildung am ____________(Datum) beendet. Laut § 16 Berufsbildungsgesetz habe ich bei Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.
Da ich bis heute kein Zeugnis erhalten habe, es jedoch für eine erfolgreiche Bewebung dringend benötige, bitte ich Sie, mir bis spätestens zum ____________(Datum zwei Wochen später) ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Einen Zeugnisentwurf füge ich als Formulierungsvorschlag bei.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als meinen berechtigten Anspruch gerichtlich durchzusetzen und etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
___________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)
Sollte auch die Aufforderung und das Einreichen eines Entwurfs mit selbst gewählten Formulierungen keinen Erfolg bringen, solltest du vor dem Arbeitsgericht klagen. Alle Infos dazu findest du hier: Arbeitsgericht
Schlechtes Ausbildungszeugnis
Gegen ein schlechtes Zeugnis solltest du dich unbedingt wehren, denn das Ausbildungszeugnis entscheidet mit über den Erfolg deiner Bewerbung. Du solltest dein Zeugnis zunächst von Profis bewerten lassen. Wenn du dich in deinem Zeugnis zu schlecht bewertet fühlst, kannst du eine Berichtigung fordern. Erst mal solltest du dich dabei direkt an deinen Arbeitgeber wenden. Reagiert er nicht, kannst du Berichtigungsklage beim Arbeitsgericht erheben, alle Infos dazu hier: Arbeitsgericht.
Wenn du dabei eine bessere Bewertung als zufriedenstellend möchtest, wäre es wichtig, dass du gute Nachweise hast. Dabei kannst du zum Beispiel die Aussagen von Mitarbeitern oder Vorgesetzten anführen, aber auch Zwischenzeugnisse und betriebliche Beurteilungen, Dankschreiben, lobende Mitteilungen oder Zulagen, die du während der Lehre erhalten hast.
Wichtig: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Einsicht in seine Personalakte (§ 83 Betriebsverfassungsgesetz) in der zum Beispiel deine Beurteilungen gesammelt werden. Aber auch der Arbeitgeber kann diese Nachweise anführen und auch zum Beispiel Er- und Abmahnungen vorlegen.
Schadensersatz
Anspruch auf Schadensersatz hast du, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis überhaupt nicht, verspätet oder unrichtig ausstellt. Dein Schaden ist der Betrag, der dir infolge von Nichteinstellung oder verspäteter Einstellung am neuen Arbeitsplatz entgeht oder den du verlierst, wenn du nur zu geringerem Verdienst eingestellt wirst. Allerdings musst du deinen Schaden beweisen können! Sehr schwierig ist es zu beweisen, dass deine Bewerbung aufgrund und des fehlenden Zeugnisses nicht erfolgreich war.
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Zertifikate
Vielleicht bist du mit deinem Ausbilder oder einem Vorgesetzten besonders gut ausgekommen. Dann kannst du diese Person bitten, dir zusätzlich ein persönliches Empfehlungsschreiben oder Zertifikat auszustellen. So ein Zertifikat sieht in einer Bewerbung sehr gut aus! Am besten natürlich neben einem guten Ausbildungszeugnis…
Ausbildungszeugnis-Generator
Hier geht es zu unserem Ausbildungszeugnis-Generator: Du benotest dich selbst und bekommst sofort ein Ausbildungszeugnis ausgestellt, dass den Noten entspricht!